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Um die Energiewende zu beschleunigen und die Energiekrise zu beenden, wurde Anfang des Jahres das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht in Kraft gesetzt. Es enthält unter anderem eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach werden PV-Freiflächenanlagen (sogenannte Solarparks) in die Liste privilegierter Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen, die sich auf einer Fläche längs von Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes nach § 2b AEG befinden und bis zu 200 Meter (m) von diesen entfernt sind. Wir erklären hier, was diese Ergänzung genau bedeutet und warum es sich mit ihr für Flächenbesitzer jetzt lohnt, auch kleinere Flächen für Solarparks anzubieten.