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Unsere neusten Artikel

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Die Ausbauziele für die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Sonnenenergie hat die Bundesregierung im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) bis zum Jahr 2040 festgeschrieben. Noch im laufenden Jahr sollen 9 Gigawatt (GW) neue PV-Anlagenleistung ans Netz gehen – erzeugt von Anlagen an und auf Gebäuden sowie auf Freiflächen. Ab 2026 sollen pro Jahr 22 GW neue Anlagen hinzukommen. Vorgesehen ist, dass die eine Hälfte der Anlagen als Gebäudeanlagen und die andere als Freiflächenanlagen realisiert wird.
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Zum Gelingen der Energiewende müssen Solarstrom-Anlagen (Photovoltaik-Anlagen) nicht nur auf Dächer und an Fassaden, sondern auch auf freie Flächen. Denn ohne große Photovoltaik-Freiflächenanlagen bleiben die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands unerreichbar. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) legte ein neues Hintergrundpapier vor, das unter anderem belegt, wie weit die Bundesländer mit dem Ausbau der Freiflächen-PV inzwischen sind. Wir haben die wichtigsten Zahlen und Fakten des Hintergrundpapiers hier für Sie zusammengefasst.
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Der Bundesrat beschloss Mitte Dezember 2022 das Strompreisbremsegesetz (StromPBG), um die von den gestiegenen Strompreisen belasteten Verbraucher und Unternehmen zu entlasten. Zur Refinanzierung der Strompreisbremse werden Überschüsse der Stromerzeuger abgeschöpft. Doch die Erlösabschöpfung stand von Beginn an heftig in der Kritik: Unter anderem, weil die Betreiber den Überschusserlös ihrer Stromerzeugungsanlage selbst berechnen müssen, was ein großer bürokratischer Aufwand ist. Jetzt kündigte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) das Aus für die Erlösabschöpfung im Juni an. Inzwischen reichten Betreiber von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken Verfassungsbeschwerde gegen die Erlösabschöpfung ein, weil sie eine unzulässige Sonderabgabe sei. Alles Wissenswerte dazu lesen Sie hier!
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Am 11. Januar wurde das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" im Bundesgesetzblatt Nr. 6 des Jahres 2023 veröffentlicht. Gemäß Artikel 7 des Gesetzestextes ist es seit 1. Januar beziehungsweise 1. Februar in Kraft. Es soll unter anderem den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen beschleunigen – und bringt Veränderungen des Baurechts mit sich, die es in sich haben. Wir erklären Ihnen, wie sich das Baurecht mit der neuen Außenbereichsprivilegierung ändert und was das für die Beschleunigung des PV-Zubaus bedeuten kann.
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Das Konzept Agri-PV zur doppelten Nutzung einer Fläche führt zu einem Doppelertrag (Win-Win). Doch die Vorteile, die Agri-PV bringt, sind nicht nur rein wirtschaftlicher Natur. Denn von der Doppelbewirtschaftung profitieren nicht nur der die Fläche bewirtschaftende Landwirt und Energiewirt, ganz gleich, ob diese in einer Person vereint sind oder nicht. Auch der Fläche selbst, den dort lebenden Arten und dem lokalen Klima bringt eine große Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage, PV-Anlage) Vorteile. Welche genau das sind, erklären wir Ihnen jetzt.
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Die Energiewende braucht Platz für technische Anlagen, die aus erneuerbaren Energiequellen nutzbare Energie erzeugen: Strom wie Wärme. Photovoltaik-Anlagen, die Sonnenergie in nutzbaren Solarstrom umwandeln, sollen nach den Plänen der Bundesregierung eine Säule der künftigen Energieerzeugung sein. Deshalb wird ihr Ausbau forciert: sowohl auf und an Gebäuden als auch auf freien Flächen. Wir beantworten in diesem Beitrag die 12 wichtigsten Fragen zum Photovoltaik-Platzbedarf: Dabei geht es um die deutschen PV-Ausbauziele, typische PV-Erträge pro Fläche, die verschärfte Flächenkonkurrenz, Flächenfraß seitens Freiflächenanlagen und die Doppelnutzung Agri-PV für Flächen.
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Die deutsche Energiewende nimmt zwar an Fahrt auf, ist insgesamt aber zu langsam. Mit Blick auf die Stromwende muss der Ausbau der Erzeugungsanlagen für grünen Strom massiv beschleunigt werden. Laut der Marktoffensive Erneuerbare Energien (EE) sollten dafür die politischen Weichen nicht nur für den mit Förderungen getriebenen, sondern auch für einen marktgetriebenen Zubau erneuerbarer Energien gestellt werden, zum Beispiel, indem man die Direktvermarktung via bilateralen Stromabnahmeverträgen (PPA oder bei erneuerbarem Strom: Green PPA) stärke. Viele europäische und außereuropäische PPA-Märkte würden sich der Marktoffensive zufolge bereits dynamisch entwickeln. Auch für die deutsche Energiewende könnten Green PPA demnach ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell sein: Analysten sprechen sogar schon über ein anbrechendes „goldenes Zeitalter der PPA“. Alles, was Sie zu den aktuellen Entwicklungen am PPA-Markt wissen sollten, lesen Sie hier.
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Ein Pachtvertrag für die Nutzung von Flächen zur Photovoltaik kann auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Investoren bieten großzügige Pachtpreise von 2.500 bis 4.500 € pro Hektar jährlich sowie eine prozentuale Beteiligung am Stromerlös. Doch bevor man überhastet unterschreibt, sollten einige wichtige Aspekte beachtet werden, insbesondere bei Vertragslaufzeiten von 20 bis 30 Jahren.
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Die Bedeutung der Änderungen des §35 Baugesetzes für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
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Im Jahr 2023 stehen Landwirte vor einer Reihe von Gesetzesänderungen, von denen einige Regeln strenger werden. Es gibt jedoch auch Verbesserungen, insbesondere im Bereich der Solarenergie in kleinen und großen Maßstäben.
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Bereits nach einem Jahr lässt sich ein deutliches Resümee ziehen: Solarparks sind derzeit in Deutschland äußerst rentabel. Der Hauptgrund dafür sind die Rekordpreise für Energie. Doch im Falle einer EU-weiten Preisdeckelung für Energie würden sich die Karten völlig neu mischen.
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Ein riesiger Solarpark entsteht derzeit in einem ehemaligen Braunkohle-Revier, etwa 30 Kilometer südlich von Leipzig. Mit einer Fläche von ungefähr 700 Fußballfeldern wird dies der größte Solarpark Europas sein. Das ehrgeizige Projekt mit einer Kapazität von 650 Megawatt soll im Sommer 2023 ans Stromnetz angeschlossen werden.
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Dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn erneuerbare Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser angezapft werden, ist klar. Denn die Erneuerbaren müssen fossile Energieträger ersetzen, damit weiterhin Strom und Wärme erzeugt werden können. Deutschland hat deshalb die besondere Bedeutung der Erneuerbaren im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 verankert: Sie liegen demnach im überwiegenden öffentlichen Interesse und dienen der Sicherheit. Zudem wurden im EEG 2023 die Ausbauziele konkret beziffert und getimt. Die Bundesnetzagentur belegt mit aktualisierten Zahlen von April 2022 bis hin zu den aktuellen Zahlen vom März 2023, dass insbesondere der Photovoltaik-Zubau sich dynamisch entwickelt.
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Der Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) hat den deutschen Speichermarkt analysiert: Demnach sei der Umsatz der Speicherhersteller im Jahr 2022 um fast ein Drittel gestiegen – und zwar über alle Marktsegmente (Haushalte, Industrie & Gewerbe sowie Systeminfrastruktur) und Technologien hinweg. Gegenüber dem Vorjahr 2021 (9,2 Milliarden Euro Absatz) sei mit 12,1 Milliarden Euro eine Absatzsteigerung von fast 32 Prozent erzielt worden. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über den deutschen Speichermarkt 2023 mit aktuellen Preisen und Trends.
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Was die 2021er-Fassung vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) „nur“ legitimierte (sogenannte Kann-Bestimmung), machte die jüngste Fassung, die seit Januar 2023 in Kraft ist, zum Gebot (sogenannte Soll-Vorschrift): Betreiber von PV-Freiflächenanlagen sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, jetzt finanziell beteiligen. Um dies zu erleichtern, hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) Musterverträge für bestehende sowie für neue und repowerte Photovoltaik-Anlagen ins Netz gestellt, die Anlagenbetreiber und Kommunen kostenlos aus dem Internet downloaden können. Wir erklären Ihnen hier alles, was Sie zur finanziellen Beteiligung der Kommunen wissen müssen und worauf es beim Vertragsabschluss ankommt.
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