Koalition: Solaranlagen in Schutzgebieten

Die brandenburgische Regierung strebt im Zuge der Energiewende eine verstärkte Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten an. Dieser Schritt soll nicht nur zu einer erfolgreichen Energiewende beitragen, sondern auch den Kommunen neue Einkommensmöglichkeiten bieten. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zu diesem Vorhaben.

Der Landtag unterstützt die Ausweitung der Energiewende auf weitere Kommunen und ermöglicht die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Mooren. Dies würde dazu beitragen, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Dennoch warnen Oppositionsfraktionen vor möglichen Eingriffen in die Natur.

In den letzten Wochen wurden bereits neue Photovoltaik-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen am Rand von Wichmannsdorf in der Uckermark und seit Mai letzten Jahres auf einer Fläche von rund einem Hektar bei Ziesar in Potsdam-Mittelmark errichtet. Diese Anlagen sind Teil einer Vielzahl von Solaranlagen in Brandenburg. Die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen möchten, dass Solarflächen in Zukunft einen noch größeren Beitrag zur Ökostromerzeugung leisten. Demnach sollen sie auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden können.

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtlich geschützte Gebiete, in denen besonderer Wert auf den Schutz von Natur und Landschaft gelegt wird. Es ist verboten, Tiere und Pflanzen zu schädigen sowie ausgewiesene Wege zu verlassen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass LSG nicht mit Nationalparks oder Naturschutzgebieten gleichzusetzen sind, da diese noch strenger geschützt sind.

Wirtschafts- und Energieminister Jörg Steinbach (SPD) bezeichnete den Ausbau der Photovoltaik in einer aktuellen Debatte im Brandenburger Landtag als entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Daher müsse man sich nun auch mit schwierigen Fragen befassen, wie der behutsamen Öffnung von Landschaftsschutzgebieten. In Brandenburg machen diese Gebiete 34 Prozent der Landesfläche aus. Viele Kommunen sind nach Angaben von Minister Steinbach teilweise oder vollständig in Landschaftsschutzgebieten angesiedelt. Daher sind sie von Projekten wie Bürgerstrom und Direktnutzung derzeit vollständig ausgeschlossen.

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Schutzbedürftige Regionen bleiben unangetastet

Johannes Funke von der SPD-Fraktion betonte, dass ländliche Regionen neue Einkommensquellen benötigen. Er stellte klar, dass es keine Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen geben werde, wenn die Gemeindevertretungen dagegen sind. Es solle jedoch möglich sein, dass Gemeinden in Landschaftsschutzgebieten nach entsprechenden Beschlüssen Photovoltaik-Anlagen errichten können. Idealerweise würden dadurch Gelder in die Gemeindekassen fließen und günstige Stromtarife für die Bürger ermöglicht werden. Funke betonte jedoch ausdrücklich, dass Solarflächen in besonders schützenswerten Flora-Fauna-Habitat-Regionen, Naturschutzgebieten und Nationalparks keinesfalls installiert würden.

Es sollen Kriterien erarbeitet werden, um festzulegen, unter welchen Bedingungen Photovoltaik-Anlagen beispielsweise auf Pontons oder Gestellen auch auf Moorflächen errichtet werden können. Funke zufolge könnten solche Anlagen den Landwirten zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Die AfD, als stärkste Oppositionsfraktion im Brandenburger Landtag, lehnt Photovoltaik-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten komplett ab. In seiner Rede erklärte der Abgeordnete Peter Drenske, dass das Land bereits mit regenerativen Großanlagen und Wasserstofffantasien überflutet werde, die der normale Bürger nicht nur bezahlen müsse, sondern ihn auch noch ruinieren würden.

Philip Zeschmann von BVB / Freie Wähler kritisierte den Antrag, der mit der Mehrheit von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde, da er den Status der Landschaftsschutzgebiete aushöhlen würde. Zeschmann forderte, die bereits vorhandenen Potenziale zu nutzen, bevor Natur und Umwelt weiter geopfert würden. Er verwies auf viele Gebäudedächer, die noch nicht mit Solaranlagen ausgestattet seien.

Auch die Linksfraktion steht den Photovoltaik-Plänen der Koalitionsfraktionen kritisch gegenüber. Sebastian Walter, der Fraktionsvorsitzende, ist der Ansicht, dass der Bedarf an Solarstrom mit Hilfe von Dachflächen und Freiflächen außerhalb von Landschaftsschutzgebieten gedeckt werden kann. Es sei entscheidend, dass die Gemeinden vor Ort stärker von den installierten Photovoltaik-Anlagen profitieren. Bisher gingen die Gewinne ausschließlich an die Energieunternehmen. Walter verwies auf die Regelung bei neuen Windrädern, bei der die Gemeinden in Brandenburg pro errichteter Windkraftanlage 10.000 Euro jährlich erhalten.

Die Landtagsmehrheit aus CDU, SPD und Grünen hat einen Beschluss gefasst, der von der AfD und den Linken abgelehnt wurde. In diesem Beschluss wird die Landesregierung aufgefordert, Richtlinien für die Platzierung von Photovoltaik-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten zu erarbeiten. Die beabsichtigte Vorgehensweise sieht vor, dass die Solarpaneele und Gestelle nach ihrer Nutzung entfernt werden und die betroffenen Flächen wieder dem Naturschutz zugutekommen.

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