Welche Förderungen erhalten Solarparks ?

Sie erwägen die Errichtung einergroßen Solarstromanlage auf freier Fläche oder planen diese bereits konkret?Dann sollten Sie sich unbedingt mit der Frage befassen, ob und wie die auchSolarpark genannte Anlage gegebenenfalls gefördert wird. Erfahren Sie hier, mitwelchen Förderprogrammen Bund, Länder und andere Solarparks fördern.

Solarpark ist nicht gleich Solarpark

Wennwir im Folgenden von Solarpark sprechen, sind damit große Anlagen zurErzeugung von Solarstrom gemeint, die auf Freiflächen installiert sind. Sieheißen deshalb auch Freiflächenanlagen (FFA). Die Anlagen erzeugen Strom ausder Energie der Sonne. Dazu bedienen sie sich der Technologie Photovoltaik(PV). Es gibt auch solare Freiflächenanlagen, die aus der Sonnenenergie Wärmeerzeugen. Sie bedienen sich dazu der Technologie Solarthermie (ST), wobei derBegriff zugleich für das Produkt steht, das erzeugt wird: Solarwärme(Solarthermie).

Photovoltaik: Alles Wissenswerte zur Förderung von Solarparks

Grundsätzlichwird bei der Förderung für Solaranlagen zwischen zwei Förderungenunterschieden:

·      Zum einen gibt‘s Förderungen, dieSie beim Kaufen, Installieren oder Erweitern einer bereits bestehenden Solaranlageunterstützen.

·      Zum anderen gibt’s Förderungen,die Sie beim Betreiben einer Solaranlageunterstützen.

Bundesweite Förderung von PV-Anlagen

Der Bundfördert den Kauf, die Installation und die Erweiterung bestehender Solaranlagenüber die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den Betrieb der Anlagenunterstützt der Bund über die Einspeisevergütung. Wir stellen beidebundesweiten Fördermöglichkeiten im Folgenden nacheinander vor. Los geht’s mitder KfW-Förderung:

Das KfW-Förderprogramm„Erneuerbare Energien – Standard (270)“ — wie werden Solarparks gefördert?

DieKfW-Bank bietet Ihnen vergünstigteDarlehen, um eine Photovoltaik-Anlage zur Installation auf dem Dach(Dachanlage) oder an der Fassade (Fassadenanlage) anzuschaffen. Auch dieAnschaffung einer Solaranlage, die Sie auf einer Freifläche errichten, wird vonder KfW-Bank gefördert. Dazu gibt es das Förderprogramm „Erneuerbare Energien –Standard (270)“ der KfW.

Die KfWschreibt auf ihrer Internetseite, dass sie „Errichtung, Erweiterung und Erwerbvon Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigenKosten für Planung, Projektierung und Installation“ finanziert. Vorausgesetzt, die Anlagen entsprechen denAnforderungen des „Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien“, auchErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt.

Dazu zählenunter anderem „Photovoltaik-Anlagen

·       auf Dächern,

·       an Fassaden

·       oder auf Freiflächen“

und Batteriespeicher.Zudem finanziert die KfW Maßnahmen zur „Flexibilisierung von Stromnachfrage und-angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbarenEnergien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, zum BeispielStromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, alsEinzelmaßnahme oder Nachrüstung“.

Ein KfW-Kredit des Förderprogramms 270 hatLaufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Die Kredithöhe beträgt bis zu 150 Millionen Euro pro Fördervorhaben.Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten lassen sich mit der Förderung decken.

Wen fördert die KfW mit dem Förderprogramm„Erneuerbare Energien – Standard (270)“?

Den KfW-Kreditkönnen in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Unternehmensgröße in Anspruch nehmen. Ebenso Körperschaften, Stiftungen und Anstaltendes öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen undgemeinnützige Antrag­steller*innen, wobei diese zumindest einen Teil deserzeugten Stroms einspeisen müssen. Zudem können Freiberufler*innen diesenKredit beantragen.

Sie wollen Ihren Solarpark über ein vergünstigtes Darlehen der KfW fördernlassen? Das ist zu tun!

Um einen solchen KfW-Kredit zu beantragen,müssen Sie sich an Ihr örtlichesFinanzinstitut wenden. Darüber erfolgen sowohl die Antragstellung als auch die Bonitätsprüfung.

Erstwenn Ihr Förderkredit bewilligt ist, dürfen Sie einen Kaufvertrag abschließen. Nach Beginn des Vorhabens ist es nicht mehr möglich, einen Kredit zubeantragen.

UnserTipp: Nicht jede Bank bietet den KfW-Kredit an. Eslohnt sich daher für Sie, sich Angebotevon verschiedenen Geldinstituten einzuholen und zu vergleichen.  

WelcheKreditkonditionen für Sie und Ihr Solarpark-Vorhaben gelten, das ermittelt Ihre Hausbank unterBerücksichtigung des Standortes, der wirtschaftlichen Verhältnisse und derQualität der Sicher­heiten. Zu Beginn des Jahres 2024 (Stand 19. Januar 2024)lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Die Einspeisevergütung — wiewerden Solarparks gefördert?

Die Einspeisevergütungist wichtiger Bestandteil der im EEG festgelegten Strategie der deutschenBundesregierung zur Solarisierung Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine Vergütung, die Sie vom Netzbetreiber erhalten,wenn Sie Solarstrom, den Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugt haben, insöffentliche Stromnetz einspeisen.

Förderfähig:ja oder nein? Welche Solarparks gefördert werden – und welche nicht

Um imSinne des EEG förderfähig zu sein, muss Ihr Solarpark den Anforderungen desGesetzes genügen. Ein Solarpark ist eine Freiflächenanlage und dem Gesetzestext(§ 3 EEG 2023) nach damit eine sogenannteSolaranlage des ersten Segments. Ob er förderfähig ist, das hängt davon ab,wo der Solarpark errichtet werden soll. Der Gesetzgeber hat einen sogenannten Förderkorridor definiert: Solarparksinnerhalb dessen sind förderfähig, Solarparks außerhalb dessen nicht. Was esdamit genau auf sich hat, das erklären wir Ihnen ausführlich in unseremBlogbeitrag zum Förderkorridor.

Daher an dieser Stelle nur so viel: Die geförderten Flächenkategorien ändertensich lautdem Umweltbundesamt (UBA) mit den verschiedenen Novellen des EEG. Das aktuelleEEG 2023 fördert demnach gemäß § 37 die Errichtung von PV-FFA

·       auf Flächen im Bereich von bestimmtenBebauungsplänen;

·       auf Flächen für die bestimmtePlanfeststellungs- oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführtwurden (zum Beispiel Abfallbeseitigungsanlagen),

·       auf Flächen innerhalb eines 500Meter-Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen,

·       auf Acker- und Grünlandflächen insogenannten benachteiligten Gebieten.

Laut dem UBAwerden Solarparks gefördert, wenn sie auf bestimmten Flächen, die im Eigentumdes Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und für dieEntwicklung von Solaranlagen vorgesehen sind, sowie auf künstlichen odererheblich veränderten Gewässern im Sinne von § 3 Nummer 4 und 5 desWasserhaushaltsgesetzes (sogenannte Floating-PV). Diese Anlagen dürfen demnach maximal15 Prozent der Wasserfläche mit Solarmodulen belegen und ein Uferabstand von 40Metern ist einzuhalten.

Darüber hinaus werden Solarparks gefördert, diedem EEG 2023 zufolge sogenannte besondere Solaranlagen sind, weil im Rahmen eines Konzepts zurDoppelnutzung der Fläche am Standort nicht nur Solarstrom produziert wird,sondern auch ein weiterer Nutzen. Das kann demnach

·      Agri-PV auf Acker-, Dauerkultur-, mehrjährigen Kultur- und Grünlandflächen,die kein Moorboden sind, sein. Wobei die Förderung voraussetzt, dass dieFlächen weiterhin überwiegend landwirtschaftlich bewirtschaftet werden und siedie Anforderungen erfüllen, die in Festlegungender Bundesnetzagentur nach § 85c EEG 2023 an sie gestellt werden.

Agri-PV heißt, dassdank einer erhöhten Aufständerung oder vertikalen Montage der Solarmodule einund dieselbe Fläche sowohl für die Stromerzeugung als auch für einenlandwirtschaftlichen Anbau oder zur Beweidung von Schafen, Geflügel oder Bienengenutzt wird. Dabei bleibt der Nutzpflanzenanbau die Hauptnutzung, währendbegleitend Solarstrom erzeugt wird.

·      Parkplatz-PV oberhalb von Parkplatzflächen sein. Dabei wird eine Parkplatzflächeparallel mit hoch aufgeständerten Solarmodulen „überdacht“.

·       Moor-PV sein.Damit sind Solaranlagen gemeint, die auf entwässerten Moorböden aufgeständertwerden. Zugleich wird das Moor wiedervernässt und renaturiert. Für dieFörderung dieser Anlagen sind bestimmte naturschutzrelevante Anforderungen andie jeweiligen Installationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise zuerfüllen, zum Beispiel Mindestwasserstände. Auf diese Weise, so erklärt das UBAauf seiner Internetseite, will man devastierte Moorböden renaturieren und eineschonende Errichtung und Betriebsweise von Solaranlagen auf diesen Bödensicherstellen.

Die staatlicheVergütung für einen Solarpark mit einer installiertenLeistung von mehr als 1.001 KilowattPeak (kWP) erhalten Sie demnach nur über eineerfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung. Die Details zu denAusschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im laufenden Jahr 2024 (Termine,Volumen) regelt § 28a des EEG 2023.

Die Ausschreibungen führt dieBundesnetzagentur durch. Sie ermittelt auf diese Weise die anzulegenden Wertefür Strom aus Solaranlagen. Der ermittelte anzulegende Wert dient derBundesnetzagentur nach eigenen Angaben als Berechnungsgrundlage für die Höhedes Zahlungsanspruchs (Marktprämie).

Die Bundesnetzagenturlegte den Höchstwert für dieAusschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermineim Jahr 2024 auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt (§85a Absatz 1 und 2 EEG). Die Höhe dieses Wertes begründetdie Bundesnetzagentur hier ausführlich.

Wiefunktioniert die Förderung über die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütunggibt’s laut EEG 2023 für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen. InAbhängigkeit vom Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb ging, variiert dieHöhe der Vergütung. Ebenso variiert sie mit der Anlagengröße und demStromanteil, den Sie einspeisen.

Die Vergütungshöhewird zum Zeitpunkt der Antragstellung festgeschrieben und gilt abInbetriebnahme des Solarparks für eine garantierte Dauer von 20 Jahren. Dasverschafft Ihnen Sicherheit.

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Einspeisevergütung:Damit können Sie im Jahr 2024 bei kleineren Anlagen rechnen!

·      Anlagen, die Sie bis 31. Januar 2024 in Betrieb nehmen, haben laut demADAC folgende Vergütungssätze:

Maximale Anlagenleistung: 0 bis 10 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 13 ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 10 bis 40 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 7,1 ct/kWh

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 10,9 ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 40 bis 100 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 5,8 ct/kWh

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 10,9 ct/kWh

Dem ADAC zufolge gelten für Anlagen mit mehrals 10 kWp Leistung die niedrigeren Vergütungssätze nur für die Teile derAnlagenleistung, die die 10-kW-Marke überschreiten.

·      Anlagen, die Sie ab 1. Februar 2024 bis 31. Juli 2024 in Betriebnehmen, haben laut dem ADAC folgende Vergütungssätze:

Maximale Anlagenleistung: 0 bis 10 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 8,11 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 12,86 ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 10 bis 40 kWP

·      Vergütungssatz bei Teileinspeisung:7,03 ct/kWh

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 10,79 ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 40 bis 100 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 5,74 ct/kWh

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 10,79 ct/kWh

 

·      Anlagen, die Sie ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 in Betriebnehmen, haben laut dem ADAC folgende Vergütungssätze:

Maximale Anlagenleistung: 0 bis 10 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 8,03 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 12,73 ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 10 bis 40 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 6,95 ct/kWh

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 10,67 ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 40 bis 100 kWP

·      Vergütungssatz beiTeileinspeisung: 5,68 ct/kWh

·      Vergütungssatz beiVolleinspeisung: 10,68 ct/kWh

Regionale Förderung von PV-Anlagen

Nicht nur der Bund unterstützt Sie bei IhremSolarpark-Vorhaben. Es gibt daneben auchregionale Fördermöglichkeiten, die die einzelnen Bundesländer oder Kommunenbereitstellen.

UnserTipp: Die regionalen Förderprogramme von Ländern undKommunen sind meist gedeckelt. Das heißt, sie laufen nur eine bestimmte Zeitlang und auch das Budget ist begrenzt. Fragen Sie am besten bei Ihrerzuständigen Verwaltung nach, ob und welche Förderungen es für IhrSolarpark-Projekt gegebenenfalls gibt.

Der ADAC berichtet, dass es aktuell nur noch in Berlin einFörderprogramm auf Landesebene gibt: das FörderprogrammSolarPLUS. Es richtet sich vorrangig an diejenigen, die Dach und Fasse mitPhotovoltaik-Anlagen bestücken wollen. Die Bundesländer Baden-Württemberg,Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten demnach in der Vergangenheit dieAnschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern unterstützt. Ihre Programmehaben sie jedoch zwischenzeitlich eingestellt. Neue Finanzhilfen sind seithernoch nicht beschlossen worden.

UnserTipp: Nutzen Sie die online zu Verfügung stehende Förderdatenbankdes Bundes, um nach Fördermitteln zu suchen, mit denen Solarparks gefördertwerden. Die Datenbank informiert über Förderprogramme des Bundes, der Länderund sogar der Europäischen Union. Um die Frage „Werden Solarparks gefördert?“zu beantworten, geben Sie zum Beispiel das Stichwort „Solarpars Förderung“ ein.Die Datenbank zeigt Ihnen daraufhin die verfügbaren Förderprogramme mit Namen,Zielgruppe (Wer wird gefördert?) und Förderungsart (Was wird gefördert?). EinKlick auf die Bezeichnung der angezeigten Photovoltaik-Förderung liefert Ihnenweitere Informationen.

SonstigeFörderungen

Darüber hinaus bieten mitunter auch Energieversorger*innen Fördermittel, um Sie beimErrichten einer Photovoltaik-Anlage zu unterstützen. Die Art der Förderungvariiert von Versorger*in zu Versorger*in. Während die einen die staatlicheEinspeisevergütung mit einem Aufschlag erhöhen, bekommen Sie von anderen eineneinmaligen Zuschuss, der teilweise mit der Größe (Leistung) der von Ihnengeplanten Solaranlage abhängig ist. Wichtig: An die Fördermittel derEnergieversorgungsunternehmen kommen Sie in der Regel nur, wenn Sie derenKund*in sind.

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