So fördert Nordrhein-Westfalen (NRW) Freiflächen-Photovoltaik (PV), Floating-PV und Agri-PV

Die Energiewende ist in vollem Gange, insbesondere die Stromwende macht große Fortschritte. Deutschland setzt dabei auch auf die Technologie Photovoltaik, mit der sich Solarstrom aus Sonnenenergie gewinnen lässt.  Entsprechende PV-Anlagen sollen künftig hälftig auf und an Gebäuden sowie auf freien Flächen errichtet werden. Insbesondere landwirtschaftliche Flächen und Gewässer (Floating-PV) bieten Platz für große Freiflächenanlagen (FFA). Mit dem Konzept Agri-PV besteht sogar die Möglichkeit zur doppelten Nutzung einer Fläche und damit auch doppelten Ernte: Sie gewinnen erneuerbaren Solarstrom und Ackerfrüchte. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen. Wir stellen Ihnen das NRW-PV-Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ vor.

Anfang Oktober 2024 informierte das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) auf seiner Internetseite darüber, dass die Förderung von Freiflächen-Photovoltaik wieder möglich sei. 

Die nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur erklärte gegenüber der Presse dazu:

 „Die Wiedereröffnung der Förderung für Freiflächen-Photovoltaik ist ein weiteres starkes Signal, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. In Kombination mit der erweiterten Flächenkulisse, die wir im Mai mit der Änderung des Landesentwicklungsplans geschaffen haben, geben wir jetzt den nötigen Rückenwind für neue PV-Projekte. Wir verfolgen weiterhin unseren ambitionierten Ausbaupfad und wollen die installierte Leistung von Photovoltaik auf mindestens 21 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030 mehr als verdoppeln. Die Freiflächen-PV bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile und wird dabei eine Schlüsselrolle spielen.“

Energiewende in Deutschland und Nordrhein-Westfalen – die Ausbauziele für Erneuerbare

Energiewende für Deutschland heißt: Die Energieversorgung muss grundlegend umgestellt werden – von großteils fossil auf erneuerbar, von vorwiegend zentral auf dezentral. Das Ziel der Energiewende – klimaneutral bis zum Jahr 2045 – ist zum Staatsziel erklärt und mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2023 (EEG 2023) gesetzlich festgeschrieben und wichtige Meilensteine zu dessen Erreichung sind benannt und beziffert worden: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 bundesweit auf 80 Prozent erhöht werden. Im genannten Jahr 2030 sollen in ganz Deutschland PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 215 Gigawatt (GW) installiert sein.

Für das Gelingen der Energiewende im föderativen Deutschland ist die Energiewende in den einzelnen Bundesländern unumgänglich. Dem bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen kommt laut dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beim Transformieren des Energiesystems besonderes Gewicht zu, denn es ist Standort zahlreicher, teils äußerst energieintensiver Industrie-Unternehmen und hat einen hohen Anteil an flexiblen fossilen Kraftwerkskapazitäten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt dem Ministerium zufolge das Ziel, die Energiewende zukunftsfähig und verlässlich in einem Marktumfeld zu gestalten, das 

  • Systemstabilität, 
  • Versorgungssicherheit auf hohem Niveau 
  • und international wettbewerbsfähige Strompreise gewährleistet

Die Energiewende in NRW soll demnach technologieoffen und das entstehende Gesamtsystem soll effizient vernetzt sein. Zugleich sollen Anwohnerschutz, Landschaftsschutz und Naturschutz, vor allem beim Ausbau der Windenergie gewährleistet werden.

Erneuerbare in NRW: Zahlen & Fakten zum Stand des PV-Ausbaus 

Neben den erneuerbaren Energiequellen Biomasse und Wasserkraft, die wegen ihres flexiblen Einsatzes und ihrer Netzdienlichkeit einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten können, gelten dem Ministerium zufolge Wind- und Solarenergie als die wichtigsten erneuerbaren Energieträger in Nordrhein-Westfalen.

Die installierte Leistung von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung betrug in Nordrhein-Westfalen Mitte des Jahres 2024 (Stand: Ende Juni) rund 19,7 GW, teilte das Wirtschaftsministerium NRW mit. Im vorhergehenden Jahr 2023 seien demnach rund 2,8 GW zugebaut worden. Bei diesen Angaben beruft sich das Ministerium auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Mit rund 2,2 GW wurde im Jahr 2023 so viel PV-Leistung in NRW neu installiert wie noch nie, schreibt das MWIKE in seiner Pressemeldung weiter. 

Förderung des PV-Ausbaus in NRW: Förderprogramm „progres.nrw-Klimaschutztechnik“

Um den PV-Ausbau in Nordrhein-Westfalen voran zu treiben, startete die Landesregierung unter anderem zusammen mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine PV-Offensive. Im Zuge dieser wurde das Förderprogramm „progres.nrw-Klimaschutztechnik“ überarbeitet und um neue Förderbausteine für den PV-Ausbau ergänzt

Das Förderprogramm progres.nrw-Klimaschutztechnik beinhaltet dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium zufolge jetzt verschiedene Photovoltaik-Förderbausteine zur Förderung von

  • klassischen PV-Freiflächenanlagen, 
  • Floating-PV-Anlagen (Diese Anlagen werden auf Wasserflächen installiert. Das hat mehrere Vorteile: Wasserflächen sind in der Regel nicht anderweitig nutzbar, und die Kühlung durch das Wasser erhöht die Effizienz der Solarmodule)
  • Agri-PV-Anlagen (Das Konzept kombiniert die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen mit der Solarstromerzeugung. Pflanzen können weiterhin auf der Fläche wachsen, während darüber Solarmodule Strom erzeugen. Für Sie als Landwirtin und Landwirt bedeutet das: Sie können Ihre Flächen weiterhin landwirtschaftlich nutzen und gleichzeitig Einnahmen mit der PV-Anlage erzielen.)
  • PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden mitsamt Speicher, 
  • PV-Dächern auf Carports, 
  • Fassaden-PV, 
  • Beratungsleistungen zum PV-Ausbau 
  • sowie die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteihäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage, um bisher ungenutzte Potenziale zu erschließen.

Ausbau der Gebäude-PV in NRW

Die Dachflächen-PV trug dem MWIKE zufolge in den vergangenen Jahren wesentlich zum erfolgreichen Ausbau der PV in NRW bei. Geänderte PV-Rahmenbedingungen auf Bundesebene und Landesmaßnahmen wie die Kampagne „PV im Gewerbe“, mit der NRW seine Gewerbetreibenden dabei unterstützt, ihre Gebäude mit PV-Anlagen zu bestücken, hätten den Ausbau ihrerseits befeuert. 

Ausbau der Freiflächen-PV in NRW

Der Freiflächen-PV in NRW schreibt das Ministerium noch ein großes Potential zu. Bis Ende August des Jahres 2024 (erstes bis drittes Quartal) wurde bereits eine Leistung von 92 Megawatt (MW) in neuen Solarparks installiert – deutlich mehr als im Vorjahr 2023. Diese Entwicklung soll weiter beschleunigt werden. 

Um die Rahmenbedingungen für Freiflächen-PV zu verbessern hat das Bundesland unter anderem die Flächenkulisse für klassische PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen im geänderten Landesentwicklungsplan (LEP) des Jahres 2024 bereits im Mai erheblich ausgeweitet. Das bedeutet, dass mehr Flächen für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen freigegeben worden sind.

Bis zum Jahr 2030 will NRW die installierte Leistung auf mindestens 21 Gigawatt (GW) erhöhen - gegenüber rund 10 GW, die Ende 2023 installiert waren. Das Ziel für den PV-Ausbau in NRW, festgeschrieben in der im August 2024 veröffentlichten „Energie- und Wärmestrategie Nordrhein-Westfalen“, entspricht dem MWIKE zufolge mehr als einer Verdopplung der bisherigen Kapazität. Bei optimalen Bedingungen könnte der Ausbau sogar auf bis zu 27 GW anwachsen.

Im Solarkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie eine interaktive Karte, die Ihnen die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-PV zeigt.

Darüber hinaus hatte Nordrhein-Westfalen dem MWIKE zufolge schon im Jahr 2022 die Länderöffnungsklausel des Bundes genutzt, um seine Flächenkulisse zur Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erweitern und eine Gebotsabgabe für große Solaranlagen, auch Solarparks genannt, in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur auf Acker- oder Grünland in sogenannten benachteiligten Gebieten zu ermöglichen. Gut zu wissen: Dank einer Änderung des EEG im Jahr 2024 hat der Bund diese Flächen mit entsprechender Regelung inzwischen grundsätzlich in allen Bundesländern für eine EEG-Förderung geöffnet.

Um Städte und Gemeinden in NRW dabei zu unterstützen, Standorte für Freiflächen-PV strategisch zu sichern und zu steuern, hat das MWIKE im Jahr 2024 außerdem die Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ in das NRW-Solarkataster integrieren lassen. Auf dieser Karte sehen Sie sämtliche Flächen, die für raumbedeutsame und nicht-raumbedeutsame Freiflächenanlagen nutzbar sind – minus der Flächen, auf denen Freiflächen-PV normalerweise nicht in Frage kommen sollte sowie Negativflächen aus den Bereichen Infrastruktur und Schutzgebiete. Die Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ bildet dem MWIKE zufolge nach wie vor die Basis für die Nutzung des „Ertragsrechners Freiflächen-PV“.

Sie sollten wissen, dass das MWIKE den Zubau an Freiflächen-PV im Land prüft und jährlich im Rahmen eines Monitoring-Berichts dokumentiert. Zwei Ziele dieses Monitorings sind demnach 

  1. die landwirtschaftlichen Flächen zu erfassen, die zu Standorten für Freiflächen-PV werden und 
  2. eine Grundlage dafür zu schaffen, dass der Zubau an Freiflächen-PV in NRW in Zukunft mit dem Landesentwicklungsplan NRW gesteuert werden kann.

Daneben startete im Jahr 2023 die mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate gemeinsam durchgeführte Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik“ in NRW, die Akteurinnen und Akteure des PV-Ausbaus in NRW diverse Informationsangebote macht.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

PV-Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ – mit diesen Fördergeldern für Freiflächen-PV können Sie rechnen!

Das Land NRW hat das Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ wieder geöffnet, um den Ausbau von PV-Anlagen weiter zu unterstützen. Das Programm fördert

  • PV-Freiflächenanlagen, 
  • Floating-PV-Anlagen 
  • und Agri-PV-Anlagen, 

die nicht über das EEG gefördert werden.

Als Eigentümer:in und Verpächter:in von Flächen können Sie von dieser Förderung profitieren, wenn Sie Ihre Flächen für PV-Anlagen zur Verfügung stellen. Besonders interessant für Landwirtinnen und Landwirte ist dabei die Möglichkeit der Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen mit Agri-PV.

Das Förderprogramm bietet folgende finanzielle Unterstützung (sogenannte Anteilfinanzierung) für die verschiedenen Typen von PV-Anlagen:

  • Freiflächen-PV-Anlagen ohne Eigenversorgung werden mit 20 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.
  • Freiflächen-PV-Anlagen mit Eigenversorgung werden mit höchstens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Förderhöchstsumme beträgt 500.000 Euro.
  • Floating-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen mit/ohne Eigenversorgung werden mit höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Förderung liegt bei 1.000.000 Euro.

Gut zu wissen: Förderfähig sind Anlagen ab 100 KilowattPeak installierter PV-Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die PV-Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss.

Darüber hinaus werden Planungs- und Beratungsleistungen mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert – unter anderem Vorplanungen, Potenzialstudien, Umwelt- und Blendgutachten sowie die Begleitung von Bauleitverfahren, die oft vor dem Bau solcher PV-Anlagen notwendig sind.

Achtung: Es gilt ein Doppelförderverbot! (Kumulierungsverbot)

Wichtig für Sie zu wissen ist: Wenn eine PV-Freiflächenanlage bereits über das „progres.nrw - Klimaschutztechnik“-Programm gefördert wird, können Sie dafür keine zusätzliche Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beanspruchen. Es gilt ein sogenanntes Doppelförderverbot. Daher sollten Sie vorab unbedingt prüfen, welche Förderungen es gibt, was diese Ihnen bringen und welche zu Ihrem Freiflächen-PV-Projekt am besten passen.

Aber: Das Kumulierungsverbot gilt nur für andere Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Kumulierung mit Bundesmitteln des BAFA oder der KfW-Bank ist in der Regel möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt.

Eine Kumulierung mit Förderungen der NRW.BANK ist unzulässig, wenn es sich dabei um direkte Zuschüsse handelt. Zinsverbilligte Darlehen werden als nicht förderschädlich betrachtet.

So läuft die PV-Freiflächenanlagenförderung in NRW ab – 6 Schritte

Ein Förderantrag kann nur online gestellt werden!

Schritt 1: Sie holen einen Kostenvoranschlag beziehungsweise ein Angebot für Ihre PV-Freiflächenanlage ein.

Schritt 2: Sie füllen das Online-Antragsformular aus und fügen dem Antrag die nötigen Anlagen bei. Beachten Sie, dass Sie maximal zehn Anlagen hochladen können. Hierzu müssen Sie bestätigen, dass es sich um wahrheitsgemäße Anlagen handelt. Dazu müssen Sie das zugehörige Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen oder dieses per Post einsenden. Wichtig: Sie können Ihren Antrag bis zum 30. Juni 2027 stellen; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Schritt 3: Nach der erfolgreichen Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem zugehörigen Aktenzeichen. 

Schritt 4: Nach der positiven Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Anschließend können Sie die Maßnahme beauftragen. Wichtig: Sie dürfen mit der Maßnahme erst starten, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig stellen!

Schritt 5: Ist die Maßnahme ausgeführt, können Sie über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Fördersumme abrufen.

Schritt 6: Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird Ihnen die Fördersumme überwiesen.

Vorteile, die Freiflächen-PV Flächeneigentümerinnen und -eigentümern bringt

PV-Freiflächenanlagen bieten Ihnen als Flächeneigentümer:in viele Vorteile: Sie verschaffen Ihnen 

  • entweder eine stabile Pacht 
  • oder einen profitablen Verkauf der Fläche. 

Gleichzeitig tragen Sie mit Freiflächen-PV zur Energiewende bei, da Solarparks sauberen Strom erzeugen. Besonders für Ihre landwirtschaftlichen Flächen kann die Kombination von Solarstromerzeugung und Ackerbau beziehungsweise Weidewirtschaft in Form von Agri-PV interessant sein. Dabei ist die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche unter oder zwischen den Solarmodulen möglich. Am Ende der Nutzungsdauer lassen sich PV-Freiflächenanlagen leicht und rückstandslos zurückbauen, sodass die entsprechenden Flächen im Anschluss wieder anderweitig genutzt werden können.

Vorteile, die Freiflächen-PV den Gemeinden und Regionen bringt

Freiflächen-PV schafft Mehrwert in der Standortgemeinde und der Region:

  • Freiflächenanlagen produzieren sehr günstig Strom. Die Stromgestehungskosten sind mit die niedrigsten überhaupt.
  • Die Standortkommunen können an den Erträgen der Anlagen wirtschaftlich beteiligt werden. Zudem entstehen regionale Wertschöpfungseffekte mit der Errichtung und dem Betrieb der Freiflächenanlagen: Daraus resultierende Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten werden von regionalen Fachkräften übernommen.
  • Die baubedingten Bodenbeeinträchtigungen (Versiegelung) der Fundamente sind sehr gering und mit dem Einzäunen der Anlagen können Rückzugsgebiete für Flora und Fauna entstehen. Das steigert die Artenvielfalt auf der Fläche und drumherum (Stichwort: Biodiversität).
  • Wenn auf der Standfläche keine intensive landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, können sich Boden und Grundwasser während der Betriebsdauer der Anlagen nachweislich erholen.

PV-Freiflächenanlagen entschärfen zudem die vielerorts herrschende Flächenkonkurrenz: In dichtbesiedelten Gebieten wie Sie sie in NRW vielerorts haben, kann es zu Nutzungskonkurrenzen von Flächen kommen. Mit ihrer modularen Bauweise begegnet Freiflächen-PV dieser Konkurrenz mit idealen Eigenschaften: Ob dank der Möglichkeit der gleichzeitigen Nutzung von Ackerflächen zur Nahrungs- und Stromproduktion (Agri-PV), der Nutzung von künstlichen Gewässern wie Kiesseen (Floating-PV) oder von bereits versiegelten Parkplatzflächen (Parkplatz-PV) – es bestehen ausreichend Anwendungsmöglichkeiten, um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen und positive Effekte über die Erzeugung von grünem Strom hinaus zu erzielen.

So kommen Sie an die NRW-Förderung für PV-Freiflächenanlagen

Die Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen, darunter auch Floating-PV und Agri-PV, können Sie auf dieser Internetseite beantragen.

Anträge für die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau“ können hier gestellt werden.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Förderung von Freiflächen-PV, Floating-PV und Agri-PV in Nordrhein-Westfalen bietet attraktive Möglichkeiten, um Flächen sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig von den staatlichen Förderprogrammen zu profitieren. Besonders für landwirtschaftliche Betriebe kann die Doppelnutzung von Flächen mit Agri-PV sehr lukrativ sein. Indem Sie Ihre Flächen für Freiflächen-PV bereitstellen, leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, sondern schaffen sich auch eine extra Einnahmequelle. 

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