Welche steuerlichen Vorteile es bringt, wenn die Freiflächen-Photovoltaik als landwirtschaftliches Vermögen zählt

Wirtschaftswert oder Mindestwert statt Bodenrichtwert

Ein Vorteildes steuerlich begünstigten landwirtschaftlichen Vermögens ist, dass die Flächendann nicht mit den tatsächlichen Verkehrswerten berücksichtigt werden.Stattdessen zählt sie das Steuerrecht mit ihrem Wirtschaftswert oder demMindestwert (§§ 163, 164 BewG).

Eine Flächeim Grundvermögen bewertet das Steuerrecht dagegen gemäß ihresBodenrichtwerts. Und der Bodenrichtwert liegt oft um ein Vielfaches überdem Wirtschaftswert oder dem Mindestwert. In diesem Bericht des Portals Land & Forst heißt es, dass es für Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaikerrichtet und betrieben werden, allerdings meist keine Bodenrichtwerte gebe unddie Finanzverwaltung deshalb wohl von 50 Prozent des Flächenwertes für dasnächstgelegene Gewerbegebiet ausgehe.

Behaltensfrist sorgt fürSteuerfreiheit: Eine Fläche, die zum landwirtschaftlichenVermögen gehört, lässt sich großteils oder sogar ganz befreit von Erbschaftssteueroder Schenkungssteuer übertragen, wenn

·       erstens dieBehaltensfrist von fünf oder sieben Jahre eingehalten wird.

·       Zweitens muss einesogenannte Überentnahmen (mehr als 150.000 Euro) vermieden

·       und drittens während der Fristen eine Mindestlohnsummeeingehalten werden.

Zur Wahl stehen

·       die sogenannte Regelverschonung (Behaltensfrist: 5 Jahre),die zu einer steuerlichen Befreiung von 85 Prozent führt und 150.000 Euroführt,

·       oder die sogenannte Optionsverschonung (Behaltensfrist: 7Jahre), die zu einer steuerlichen Befreiung von 100 Prozent führt.

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Freiflächen-PV gilt als sogenannteschädliche Umnutzung

Ein Verkaufoder eine Umnutzung des landwirtschaftlichen Vermögens innerhalb der 5- oder7-Jahresfristen gilt als Verstoß gegen die Behaltensfristen. Dieser führtdazu, dass die Befreiung zeitanteilig mit einem Fünftel oder einem Siebtel proJahr wegfällt. Da das Errichten und Betreiben einer PV-Freiflächenanlage aufeiner landwirtschaftlichen Fläche als Flächenumnutzung gewertet wird, gilt auchdas Verpachten der Fläche an die oder den Betreiber einer solchen Anlage zumZwecke der Umnutzung nach einer erbschafts- und schenkungssteuerlichbegünstigen Erbschaft oder Hofnachfolge als eine schädliche Umnutzung. Hinzukommt die oben beschriebene Höherbewertung der Fläche – hier: mit 90 Prozentdes Bodenrichtwerts zum Zeitpunkt der Erbschaft oder Hofübergabe.

War die verpachteteSolarfläche Teil der Hofübergabe oder bei Erbschaft Teil des Nachlasses,ist neben Nachlassverbindlichkeiten und Ähnlichem vom zu versteuernden Betraglediglich der persönliche Freibetrag abzuziehen. Für Kinder liegt er bei400.000 Euro, für Neffen und Nichten lediglich bei 20.000 Euro.

Weil es sichbei einem solchen Verstoß gegen die Behaltensfristen auch um Erwerbeinnerhalb von zehn Jahren handelt, wird auch das Betriebsleiterwohnhausdarauf angerechnet. In welcher Höhe die ErbSt darüber hinaus abgesetzt wird,hängt vom Grad der Verwandtschaft ab. Sie sehen, die zu erwartendeSteuerbelastung kann somit sehr hoch sein.

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