Solarpflicht in Deutschland 2025 – das müssen Sie wissen, wenn Sie ein Haus besitzen
2025 gilt die Solardachpflicht in immer mehr Bundesländern! Erfahren Sie, welche Vorschriften für Neubauten & Sanierungen gelten, welche Ausnahmen existieren und welche Strafen drohen. Alles Wichtige zur Solarpflicht für Hausbesitzerinnen & Hausbesitzer in Deutschland – jetzt informieren und vorbereitet sein!
Um den Ausbau von Solarenergie zu beschleunigen, nehmen einige Bundesländer Hausbesitzerinnen und -besitzer in die Pflicht: Alles Wissenswerte zum aktuellen Stand der Solardachpflicht in Deutschland 2025 haben wir hier für Sie zusammengetragen. Erfahren Sie, ob in Ihrem Bundesland bereits eine Solarpflicht 2025 gilt und was das für Sie als Hausbesitzerin und -besitzer heißt – oder, ob eine solche geplant ist.
Für die erfolgreiche Energiewende ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Deutschland setzt dafür bundesweit auch auf Solarenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung. Entsprechende Anlagen sollen auf und an Gebäuden sowie auf Freiflächen Platz finden. Mehr zum Thema Freiflächenanagen (Solarparks) lesen Sie in unseren Blogbeiträgen:
Was ist eine Solardachpflicht beziehungsweise Solarpflicht?
Mit einer Solardachpflicht verpflichtet der Gesetzgeber Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden per gesetzlicher Vorgabe, eine Solaranlage zu installieren, wenn sie neu bauen oder ihre bestehenden Gebäudedächer umfangreich sanieren.
Alternative Bezeichnungen für die Solardachpflicht sind: Solarpflicht, Solaranlagenpflicht und solare Baupflicht. Da es bei der Auslegung der Pflicht oft vorrangig um Solarstromanlagen geht, wird diese auch Photovoltaik-Pflicht oder PV-Pflicht genannt.
Was bringt eine Solarpflicht?
Das Ziel einer Solardachpflicht ist es, den Ausbau von Solarenergie zu beschleunigen und somit die deutsche Energieversorgung nach und nach auf einhundert Prozent erneuerbar umzustellen, um unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden. Die Verwendung (Gewinnung und Verfeuerung) fossiler Brennstoffe verursacht große Mengen an Treibhausgasen, allen voran Kohlendioxid (CO2). Diese gelten als hauptverantwortlich für die Erderhitzung und infolge derer den Klimawandel.
Gibt es in Deutschland eine bundesweit einheitliche Solardachpflicht 2025?
Zu Beginn des Jahres 2025 (Stand: Ende Januar) gibt es noch keine bundesweit einheitliche Solardachpflicht. Zwar hatte die noch amtierende Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sich im Koalitionsvertrag einst darauf geeinigt, dass Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen, kurz: PV-Anlagen) auf dafür geeigneten Dächern
von Gewerbegebäuden verpflichtend
und von privaten Neubauten zur Regel werden sollen –
doch zur bundesweiten Umsetzung des Vorhabens kam es bislang noch nicht.
In welchen Bundesländern gilt die Solarpflicht 2025?
In vielen Bundesländern gibt es bereits eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen – oft gilt diese für öffentliche und gewerbliche Gebäude oder Parkplätze.
Die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nehmen schon seit dem Jahr 2022 private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in die Solardachpflicht, in den Jahren 2023 und 2024 folgten ihnen weitere Bundesländer.
Aktuell gilt die Solardachpflicht für private Hauseigentümerinnen und -eigentümer in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Niedersachen
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
und mehreren Städten
Die Anforderungen der Solardachpflicht können von Bundesland zu Bundesland variieren, gleichwohl der gemeinsame Nenner ist, dass Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen, kurz: PV-Anlagen) und/oder Solarwärmeanlagen (Solarthermieanlagen) installiert werden müssen.
Allgemeine Aspekte der Solardachpflicht 2025 sind die folgenden:
Mindestanforderungen: In der Regel werden die Hauseigentümerinnen und -eigentümer dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Dachfläche mit Solarmodulen (PV) und/oder Solarkollektoren (Solarthermie) zu bedecken. Üblich sind laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) Dachanteile zwischen 30 und 60 Prozent.
Neubauten und Sanierungen: Die Solarpflicht gilt für Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen bei bestehenden Gebäuden (sogenannter Gebäudebestand, kurz: Bestand).
Ausnahmen: Ausgenommen von der Pflicht sind Fälle, bei denen die Installation der Solaranlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Umsetzungsoptionen: Neben klassischen Aufdach-PV-Anlagen können in einigen Fällen auch PV-Indach-Anlagen oder PV-Solardachziegel die Anforderungen der Solardachpflicht erfüllen.
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Das sind die Vorgaben der Bundesländer zur Solardachpflicht 2025
Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorgaben die einzelnen Bundesländer Ihnen zur Solardachpflicht 2025 machen (Quelle: BSW Solar):
Solarpflicht 2025 in Baden-Württemberg
Das Bundesland Baden-Württemberg war das erste bundesweit, das eine Solarpflicht einführte. Seit März des Jahres 2022 müssen alle dort neu gebauten Wohngebäude eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben.
Seit Januar des Jahres 2023 gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg auch für eine grundlegende Sanierung des Gebäudedaches.
Zur Erfüllung der Solardachpflicht müssen private Hausbesitzerinnen und -besitzer mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche für die Solaranlage nutzen. Wichtig: Anstelle einer PV-Anlage können sie auch eine Solarthermie-Anlage zum Erzeugen von Solarwärme auf ihrem Dach montieren.
Solarpflicht 2025 in Baden-Württemberg auf einen Blick:
Januar 2022: Einführung der Solarpflicht für Neubauten (Nichtwohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen)
Mai 2022: Einführung der Solarpflicht für neue Wohngebäude
Januar 2023: Einführung der Solarpflicht bei allen grundlegenden Dachsanierungen
Solarpflicht 2025 in Bayern
Das Bundesland Bayern führte seine Solarpflicht im März des Jahres 2023 für neue Gewerbe- und Industriegebäude und im Juni 2023 für alle weiteren Nicht-Wohngebäude ein. Grundsätzlich gilt diese nur für Dächer, deren Fläche größer als 50 Quadratmeter ist.
Seit Jahresbeginn 2025 gibt es zudem eine gesetzliche Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, bei denen die Dachhaut erneuert wird. Rechtlich verpflichtend ist diese laut Angaben des ADAC jedoch nicht.
Um der Solarpflicht nachzukommen, muss in Bayern muss ein Drittel der Dachfläche mit Solarmodulen bedeckt sein – Ausnahme: die Fläche dient der Gebäudebelichtung oder der Gebäudebe- und -entlüftung. Wichtig: In Bayern sind neben PV-Anlagen auch Solarthermieanlagen eine Option.
Solarpflicht 2025 in Bayern auf einen Blick:
März 2023: Einführung der Solarpflicht für neue Gebäude in Gewerbe und Industrie
Juli 2023: Einführung der Solarpflicht für sonstige neue Nichtwohngebäude
Januar 2025: Einführung der Solarpflicht für neue Wohngebäude sowie bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung sowohl von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden
Gut zu wissen: Die bayerischen Städte Amberg und Neu-Ulm haben eigene Solarpflichten.
Solarpflicht 2025 in Berlin
Die Hauptstadt Berlin verpflichtet private Eigentümerinnen und Eigentümer seit Januar 2023 bei einem Neubau oder bei grundlegenden Dachumbauten an einem Bestandswohngebäude, beispielsweise bei einer Dachaufstockung oder bei einer Dachsanierung, dazu, eine PV-Anlage zu installieren und zu betreiben. Laut dem ADAC reicht es zur Pflichterfüllung in Berlin aus, mindestens 30 Prozent des Daches (Bruttofläche im Neubau, Nettofläche im Umbau) für Solarenergie zu nutzen. Oder die Anlagengröße wird nach der Leistung bemessen, wobei gilt: bei bis zu zwei Wohneinheiten – mindestens 2 Kilowatt (kW) PV-Leistung, bei drei bis fünf Wohneinheiten – mindestens 3 kW PV-Leistung, bei sechs bis zehn Wohneinheiten – mindestens 6 kW PV-Leistung. Wie in Bayern sind auch in der Hauptstadt Dachflächen von weniger als 50 Quadratmetern Fläche von der Pflicht ausgenommen.
Solarpflicht 2025 in Berlin auf einen Blick:
Januar 2023: Einführung der Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Neubau und Dachhauterneuerung)
Solarpflicht 2025 in Brandenburg (nicht für private Wohngebäude)
Im Bundesland Brandenburg sind öffentliche und gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von 50 Quadratmetern oder mehr seit Anfang Juni des Jahres 2024 zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen zu bestücken. Gleiches gilt für Dachsanierungen bei gewerblichen Bestandsgebäuden.
Private Immobilien fallen in Brandenburg noch nicht unter die Solarpflicht.
Solarpflicht 2025 in Brandenburg auf einen Blick:
Juni 2024: Einführung der Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Neubauten mit Dächern von mehr als 50 Quadratemetern Größe
Solarpflicht 2025 in Bremen
Im Bundesland Bremen gilt eine Solarpflicht seit dem Juli des Jahres 2024 für grundlegende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden, von denen mindestens 80 Prozent der jeweiligen Dachfläche betroffen sind. Ausnahme: Dachflächen unter 25 Quadratmetern Größe.
Ab Juli 2025 gilt in Bremen dann die Solarpflicht bei allen Neubauten mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern – also inklusive Bremer Wohngebäuden. Dabei kommt es aufs Datum des Bauantrags an. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss in diesen Fällen mit einer PV-Anlage bestückt. Ersatzweise erkennt die Stadt Bremen auch Solarthermie-Anlagen an.
Solarpflicht 2025 in Bremen auf einen Blick:
Juli 2024: Einführung der Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung von Bestandsgebäuden
Juli 2025: Einführung der Solarpflicht im Neubau
Solarpflicht 2025 in Hamburg
Im Januar 2023 führte die Freie und Hansestadt Hamburg bei Neubauten eine Solarpflicht ein. Seit 2024 gilt diese auch bei grundlegenden Dachumbauten von Bestandsgebäuden. Die Hamburgische Solarpflicht umfasst alle Dächer mit einer Fläche von wenigstens 50 Quadratmetern, also auch die Dächer von Privatgebäuden.
Für Neubauten und Gebäude im Bestand, deren Dach erneuert wird, gilt zudem eine Mindestbelegungsfläche mit Photovoltaik:
im Neubau gilt: mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche des Gebäudes
im Bestand gilt: mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche des Gebäudes
Solarpflicht 2025 in Hamburg auf einen Blick:
Januar 2023: Einführung der Solarpflicht für Neubauten
Januar 2024: Einführung der Solarpflicht für grundlegende Dachsanierungen im Bestand
Januar 2027: Einführung der Solarpflicht (PV-Anlage plus Dachbegrünung) für Gebäude mit Flachdach
Solarpflicht 2025 in Hessen (nicht für private Wohngebäude)
Im Bundesland Hessen gibt es aktuell noch keine Solarpflicht für private Wohngebäude, sondern seit 2023 nur für Gebäude, die dem Bundesland gehören, sowie für neue Parkplätze.
Solarpflicht 2025 in Hessen auf einen Blick:
November 2023: Einführung einer Solarpflicht für landeseigene Gebäude (Neubau, Erweiterung)
November 2023: Einführung einer Solarpflicht für landeseigene Gebäude (Bestand)
Solarpflicht 2025 in Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen hat dem Jahr 2023 eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 für Dächer auf öffentlichen Neubauten. Seit Beginn des laufenden Jahres 2025 gilt eine Solarpflicht auch für neu errichtete Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche sowie für grundlegende Dachsanierungen. Dabei gilt: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen wenigstens die Hälfte der Dachfläche mit einer PV-Anlage bestücken.
Solarpflicht 2025 in Niedersachsen auf einen Blick:
Januar 2023: Einführung einer Solarpflicht für gewerbliche Gebäude (Neubau)
Januar 2024: Einführung einer Solarpflicht für alle anderen Nichtwohngebäude (Neubau)
Januar 2025: Einführung einer Solarpflicht für Wohngebäude (Neubau)
Solarpflicht 2025 in Nordrhein-Westfalen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen müssen sämtliche neuen Nichtwohngebäude seit Januar des Jahres 2024 mit Photovoltaik-Anlagen bestückt sein. Mit Beginn des laufenden Jahres 2025 gilt die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen auch für neugebaute Wohngebäude und ab 2026 bei vollständigen Dachsanierungen. Ausnahme: Dächer mit weniger als 50 Quadratmeter Fläche. Als Alternative lässt das Bundesland die Möglichkeit zu, eine solarthermische Anlage zu installieren.
Die Städte Bonn und Gütersloh haben seit Längerem eine Solardachpflicht.
Solarpflicht 2025 in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick:
Januar 2024: Einführung einer Solarpflicht für Nichtwohngebäude (Neubau)
Januar 2025: Einführung einer Solarpflicht für Wohngebäude (Neubau)
Januar 2026: Einführung einer Solarpflicht für Dacherneuerung im Bestand
Solarpflicht 2025 in Rheinland-Pfalz (nicht für private Wohngebäude)
Das Bundesland Rheinland-Pfalz führte im Jahr 2023 eine Solarpflicht für alle neuen Gewerbegebäude sowie bei Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden im Besitz des Bundeslandes und von Kommunen ein.
Neue Wohngebäude müssen seit Anfang 2024 "PV-ready" (auf Deutsch: „PV-bereit“) sein. Das heißt, dass diese Häuser bauliche Vorrichtungen haben müssen, um Solaranlagen auf den Dächern zu installieren. Gleiches gilt bei größeren Dachsanierungen von Wohngebäuden im Bestand. Private Eigentümerinnen und Eigentümer sind bisher in beiden Fällen nicht verpflichtet, eine PV-Anlage zu betreiben.
Solarpflicht 2025 in Rheinland-Pfalz auf einen Blick:
Januar 2023: Einführung einer Solarpflicht für gewerbliche Neubauten
Januar 2024: Einführung einer Solarpflicht für öffentliche Neubauten und grundlegende Dacherneuerungen bei öffentlichen Gebäuden
Solarpflicht 2025 in Schleswig-Holstein
Im Bundesland Schleswig-Holstein gibt es seit dem Januar des Jahres 2023 eine Solarpflicht für Neubauten oder Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden. Für 2026 steht die Ausweitung dieser Solarpflicht auf neue Wohngebäude auf dem Plan. Für Dachsanierungen sollen die neuen Regeln nicht gelten.
Solarpflicht 2025 in Schleswig-Holstein auf einen Blick:
Januar 2023: Einführung einer Solarpflicht für Nichtwohngebäude (Neubau) und Dacherneuerungen
2026: Einführung einer Solarpflicht für Wohngebäude (Neubau)
To-dos für Sie als Hausbesitzerin und Hausbesitzer in einem Bundesland mit Solardachpflicht 2025
Sie haben vor, in einem Bundesland mit Solarpflicht ein Haus zu bauen? Dann sollten Sie sich vorab unbedingt über die vor Ort geltenden Vorschriften informieren. Gleiches gilt für Sie, wenn Sie das Dach eines Bestandsgebäudes grundlegend erneuern wollen.
Beachten Sie, dass die meisten Solarpflicht-Bestimmungen mit dem Begriff Solaranlage konkret Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung meinen. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Bremen erfüllen auch Solarthermie-Anlagen zur Wärmeerzeugung die Solarpflicht.
Als Hausbesitzerin und Hausbesitzer sollten Sie rechtzeitig vor Beginn Ihres Solarprojekts Angebote von unterschiedlichen Solarteurinnen und Solarteuren einholen. Denn die Preise variieren mitunter stark und liegen laut dem ADAC derzeit inklusive
der neben den Solarmodulen weiteren Anlagekomponenten Wechselrichter, Befestigungs- und Installationsmaterial
sowie der Montage
zwischen 7.000 und 17.000 Euro netto.
Die Solarteurinnen und Solarteure planen, installieren und warten Ihre Solaranlage. Sie besichtigen im Vorfeld das Gebäude beziehungsweise die Baustelle (Vor-Orts-Termin), beraten Sie zur Wahl der Anlage (Technik und Dimensionierung) und helfen Ihnen auch beim Anmelden Ihrer PV-Anlage. Wichtig: Wegen der hohen Nachfrage müssen Sie dem ADAC zufolge derzeit mit Wartezeiten von mehreren Wochen oder sogar einigen Monaten bis zum Netzanschluss zu rechnen.
Was geschieht, wenn Sie sich nicht an die Solarpflicht 2025 halten?
Wenn Sie die Solarpflicht bei Ihrer Immobilie ignorieren, müssen Sie laut dem ADAC mit erheblichen Buß- oder Zwangsgeldern rechnen. Die Höhe der Strafen legen die jeweiligen Bundesländer fest.
In Berlin beispielsweise führen die Bauaufsichtsämter stichprobenartige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Solarpflicht eingehalten wird. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren und nachzuweisen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen können Wohngebäude mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro belegt werden, und es besteht die Pflicht, die Anlage innerhalb eines Jahres nachzurüsten.
In Baden-Württemberg verlangt die Solarpflicht den Nachweis der Photovoltaik-Installation mit einer Registrierung im Marktstammdatenregister. Bei Verdacht auf Verstöße kann die Baurechtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen. Erfolgt eine Nachrüstung nicht wie angeordnet, droht der Bauherrin und dem Bauherrn ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro.
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