Wer Eigentümer von Ackerland oder Brachflächen ist, steht oft vor der Frage: Weiter verpachten für die Landwirtschaft – oder das Potenzial der Fläche durch die Installation einer Photovoltaikanlage heben? Ein Vergleich der beiden Pachtmodelle zeigt wesentliche Unterschiede, die bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle spielen.
Grundlegender Unterschied: Nutzung der Fläche
Ein Pachtvertrag Landwirtschaft regelt die Nutzung des Bodens zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, etwa für den Anbau von Getreide, Gemüse oder als Weidefläche. Die Nutzung ist produktionsgebunden und oft saisonal geprägt.
Im Gegensatz dazu wird bei der Verpachtung für einen Solarpark die Fläche in eine langfristige Infrastrukturmaßnahme überführt. Statt jährlicher Aussaat wird eine Solaranlage mit einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren installiert. Die Nutzung der Fläche dient dann nicht mehr der Agrarproduktion, sondern der Energiegewinnung.
Vertragslaufzeiten und Planungssicherheit
Pachtverträge in der Landwirtschaft werden häufig über kürzere Zeiträume abgeschlossen – oft 5 bis 10 Jahre – und können flexibel verlängert oder angepasst werden.
Solarparkbetreiber hingegen benötigen Planungssicherheit: Ein Solar-Pachtvertrag wird meist über 20 bis 30 Jahre geschlossen, inklusive Verlängerungsoptionen. Diese lange Laufzeit ist notwendig, um die hohen Investitionskosten für die PV-Anlage zu refinanzieren.
Für Flächeneigentümer bedeutet das: Langfristige, stabile Einnahmen und weniger Verwaltungsaufwand.
Pachtzins: Was Eigentümer verdienen können
Während bei landwirtschaftlicher Nutzung der Pachtzins oft vergleichsweise niedrig ausfällt (je nach Region zwischen 200 und 500 Euro pro Hektar jährlich), sind die Erträge bei der Verpachtung für einen Solarpark deutlich höher.
Bei einer Verpachtung für Photovoltaik liegen die jährlichen Pachteinnahmen oft zwischen 2.000 und 5.000 Euro pro Hektar – mit steigender Tendenz aufgrund der hohen Nachfrage nach geeigneten Flächen.
Ein Pachtvertrag Solar stellt daher eine attraktive Option dar, vor allem bei weniger ertragreichen Böden oder Flächen, die nicht mehr aktiv bewirtschaftet werden.
Mehr zu Agrarpacht und Agrarpachtpreisen lesen Sie in unseren folgenden Beiträgen hier auf dem Blog:
Mehr zu Solarpacht und Solarpachtpreisen lesen Sie in unseren folgenden Beiträgen hier auf dem Blog:
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Rechtliche Aspekte im Vergleich
Ein Pachtvertrag Landwirtschaft unterliegt den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 581 ff. BGB) und regelt klassisch die Überlassung von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung gegen Entgelt.
Ein Solar-Pachtvertrag geht oft über ein einfaches Nutzungsverhältnis hinaus:
- Es können Baurechte oder Dienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen werden.
- Der Vertrag enthält Regelungen zur Rückbaupflicht am Ende der Laufzeit.
- Häufig ist auch eine Optionsvereinbarung enthalten, die dem Projektierer Zeit gibt, die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen, bevor der Vertrag vollständig aktiviert wird.
Daher empfiehlt es sich, bei Solarverträgen juristische Expertise hinzuzuziehen.
Mehr zum Thema Landverpachten und Steuern lesen Sie in unseren folgenden Blogbeiträgen:
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• Einkommenssteuer bei Flächen, die für Solar verpachtet werden
• Welche steuerlichen Vorteile es bringt, wenn die Freiflächen-Photovoltaik als landwirtschaftliches Vermögen zählt
Genehmigungen und Infrastruktur
Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind in der Regel keine zusätzlichen Genehmigungen nötig – es handelt sich um die klassische Nutzung laut Flächennutzungsplan.
Ein Solarpark benötigt hingegen:
- Eine Änderung des Flächennutzungsplans,
- Einen Bebauungsplan,
- Und ggf. eine Bau- oder Naturschutzgenehmigung.
Diese Planungsprozesse übernimmt meist der Projektentwickler – für Flächeneigentümer entsteht hier kein Aufwand.
Verantwortung und Risiken
Bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen trägt der Pächter die Verantwortung für die Bewirtschaftung – der Verpächter hat meist nur geringen Einfluss.
Bei Solarpachtverträgen ist die Fläche an einen Betreiber vergeben, der nicht nur die PV-Anlage errichtet, sondern auch alle betrieblichen Pflichten übernimmt. Für den Eigentümer entstehen kaum Risiken oder laufende Verpflichtungen, wenn ein professioneller Projektierer involviert ist.
Nachhaltigkeit und Image
Die Verpachtung für Photovoltaik leistet einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Eigentümer können sich als Teil der Lösung für eine klimafreundliche Zukunft positionieren – was nicht nur dem Image dient, sondern auch bei Förderprogrammen und Genehmigungen positiv berücksichtigt wird.
In der Landwirtschaft steht zunehmend die Frage im Raum, wie man nachhaltiger wirtschaften kann. Eine Kombination beider Modelle – etwa Agri-Photovoltaik – kann hier neue Wege eröffnen.
Fazit: Was ist besser – Landwirtschaft oder Solar?
Beide Pachtmodelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist die Lage und Eignung der Fläche sowie die individuellen Ziele des Eigentümers.
Ein Pachtvertrag Landwirtschaft bietet Flexibilität und ist ideal für produktive Böden mit bestehender Bewirtschaftung.
Ein Solar-Pachtvertrag hingegen bringt langfristige Einnahmen, hohe Pachtzinsen und kaum Aufwand – besonders geeignet für ungenutzte, wenig ertragreiche oder schwer bewirtschaftbare Flächen.
Tipp:
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Fläche für einen Solarpark geeignet ist, können Sie ganz einfach eine unverbindliche Anfrage über das Online-Formular von Landverpachten.de stellen – schnell, unkompliziert.