Alles, was Sie zum landwirtschaftlichen Erbrecht in Deutschland wissen müssen
Das landwirtschaftliche Erbrecht in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt, sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Erfahren sie mehr!
Das landwirtschaftliche Erbrecht in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt, sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Erfahren sie mehr!
Daslandwirtschaftliche Erbrecht in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt,sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Das hat auch Auswirkungen aufdas Vererben eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Freiflächen-Photovoltaik.Lernen Sie hier das landwirtschaftliche Erbrecht und wichtige Begriffe kennen.Damit verschaffen Sie sich das nötige Grundlagenwissen für unsere Beitragsreihe zu den rechtlichen Hürden rund umlandwirtschaftliche Betriebe mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
In den norddeutschen BundesländernNiedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg,die zur einstigen britischen Besatzungszone gehörten, gibt es die sogenannte Höfeordnung(HöeO). Dabei handelt es sich um ein Sondererbrecht für Bauernhöfe.
Gemäß der Höfeordnung wird ein Hofallein an die Hoferbin oder den Hoferben vererbt. Sie oder er muss dann lautdiesem Bericht auf der Internetseite von Rechtsanwalt Gerhard Rubyden sogenannten weichenden ErbInnen eine Abfindung zahlen. Das übrige(„hoffreie“) Vermögen geht an die ErbInnengemeinschaft, zu der auch dieHoferbin oder der Hoferbe zählt.
Exkurs:Was sind weichende ErbInnen?
Diesogenannten weichenden ErbInnen sind diejenigen, die im Falle einer Hofübergabe den Hofnicht erhalten. Stattdessen „weichen“ diese Familienangehörigen der oder demHofübernehmer. Weil die weichenden ErbInnen den Hof nicht erben, bedenkt die Höfeordnung sie mit einer Abfindungund sogenannten Nachabfindung. Diese berechnensich nach ganz bestimmten Vorschriften der Höfeordnung. Die weichenden Erben haben grundsätzlich einen Anspruch aufNachabfindung gegen die oder den HofübernehmerIn,wenn diese oder dieser den gesamten Hof odereinzelne Hofgrundstücke innerhalb von 20 Jahren nach der Hofüberlassung verkauft.
Rechtsanwalt Ruby rät Ihnen alsHofeigentümerIn, Abfindungsansprüche entweder in einem Hofübergabevertragoder in einer testamentarischen Verfügung (Testament) zu regeln. Soersparen Sie sich demnach Schwierigkeiten. Der Anwalt für Erbrecht weist desWeiteren dabei daraufhin, dass die oder der ÜbergeberIn/ErblasserIn imWesentlichen frei sei. Sie oder er müsse lediglich den gesetzlichenAbfindungsanspruch als Mindestwert (1/3 des Hofwertes alsBemessungsgrundlage für die Abfindung) sowie die Höhe gemäß § 16 Abs.1 S.1HöfeO (wirtschaftlich tragbare Bedingungen) berücksichtigen.
Zu densogenannten Nachabfindungsansprüchen müssen Sie wissen, dass das mit demlandwirtschaftlichen Erbrecht umgesetzte Erbprivileg nur so lange berechtigtist, solange der Hof als solcher weitergeführt wird.
Entfällt derhöferechtliche Zweck nachträglich,beispielsweise aufgrund einer Veräußerung oder einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung des ganzen Hofes oder Teilen davon, garantiertdas Erbrecht einen Ausgleich für die weichenden ErbInnen. Mit § 13 derHöfeO wird die oder der HoferbIn verpflichtet, die Vorteile auszugleichen, diesie oder er infolge der Privilegierung aus dem Anerbenrecht nach dem Wegfalldes höferechtlichen Zweckes ungerechtfertigt erhalten hat.
Das Privilegentfällt nach § 13 HöfeO rückwirkend, wenn die oder der HoferbIn „innerhalbvon 20 Jahren den landwirtschaftlichen Betrieb oder wesentliche Teileveräußert, ohne den Erlös in den Betrieb zu investieren.“ Dann erwachsendaraus weitere Abfindungsansprüche für die aus § 12 HöfeO Berechtigten.Gemäß § 13 HöfeO werden die sogenannten Nachabfindungsansprüche lautRechtsanwalt Ruby dann ausgelöst, wenn die oder der HoferbIn
Auch Anerbenrechtesind landespezifische Sondererbrechte. Sie gelten inBaden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bremen für die Hofübernahme.Wie bei der Höfeordnung auch regeln die Anerbenrechte, dass nur ein Erbe dengesamten Hof übernehmen kann und dass sogenannte weichende ErbInnen eineAbfindung erhalten müssen. Die Höhe der Abfindung richtet sich bei einemertragsbringenden Betrieb nach dem Ertragswert. Zudem schreibt das Anerbenrechtdabei vor, dass ein Hof an den ältesten männlichen Erben der verstorbenenErblasserin oder des verstorbenen Erblassers übertragen wird. Voraussetzungdafür ist, dass der Hof sich als Anerbenhof qualifiziert hat und er als solcherin die sogenannte Höferolle eingetragen ist. Andernfalls wird der Hof nach dem allgemeinen BGB-Erbrecht vererbt.
Exkurs:Verkehrswert und Ertragswert
DerVerkehrswert ist der Wert, der bei einer aktuellenVeräußerung des Vermögensgegenstandes voraussichtlich zu erzielen wäre (genaueDefinition siehe §194 Baugesetzbuch (BauGB).
DerErtragswert ist der Gegenwartswert der zukünftigen Nettoerträge desVermögensgegenstandes. Er kann deutlich niedriger sein als der Verkehrswert.
In Bayern, Berlin, dem Saarland undallen ostdeutschen Bundesländern existieren weder Höfeordnungen nochandere landesspezifische Sondererbrechte. Die Erbfolge in diesenBundesländern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das heißt, dass nachdem allgemeinen deutschen Erbrecht vererbt wird.
Demzufolge wird beim Vererben derVerkehrswert des Hofes angesetzt. Aber: In Sonderfällen werden diebesonderen Bestimmungen des BGB-Landguterbrechts angewendet. Damit kann ein Hofvon einer Person zu Vorzugsbedingungen übernommen werden, den die oder derErblasserIn bestimmt. Oder es muss ein Pflichtteil ausgezahlt werden, der weitunter dem liegt, der nach Verkehrswert errechnet werden würde.
Das Bestreben,ein Zersplittern des landwirtschaftlichen Betriebes zu verhindern, zeigtsich auch in den Regeln zum Pflichtteilsrecht. Mit entsprechendenVorschriften, die von der erbrechtlichen Norm abweichen, will der Gesetzgebersicherstellen, dass eine Hoferbin oder ein Hoferbe mit den notwendigenAbfindungszahlungen an die weichenden ErbInnen nicht überlastet und dieExistenz des Hofes nicht gefährdet wird. Wobei auch die konkretengesetzlichen Vorschriften zum Pflichtteilsrecht zwischen den Bundesländernvariieren.
Laut dem Portal Erbrechts.info.de haben die Regelungen zu Abfindungen weichender ErbInnen inden verschiedenen Gesetzen eins gemeinsam: Sie weichen von dem vorherrschendenGrundsatz des Pflichtteilsrechts gemäß BGB ab. Das besagt, dass dertatsächliche Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls für die Höhe desPflichtteilsanspruchs entscheidend ist.
Sie sehen anhand dieser kurzenÜbersicht, dass das deutsche Sondererbrecht Bauernhöfe beim Berechnen derPflichtteilsansprüche von weichenden ErbInnen begünstigt. Unter bestimmtenVoraussetzungen (leistungsfähiger, fortgeführter Betrieb) werde derlandwirtschaftliche Betrieb diesemWochenblatt-Bericht zufolge nicht mit seinem tatsächlichen Wert(sogenannter Verkehrswert), sondern mit dem meist viel geringeren Ertragswert(entspricht dem Reinertrag x 18) in die Berechnung von Pflichtteilsansprücheneingestellt.
Exkurs: Übergabevertrag und Testament
Dieser Blogpost ist Teil unserer Beitragsreihezu den Hürden im deutschen Recht, wenn es umFreiflächen-Photovoltaik geht – sei es bei einkommensrechtlichen,steuerrechtlichen, familienrechtlichen oder erbrechtlichen Fragen.