Freiflächen Photovoltaik: Einfacher Pachtvertrag – das muss drinstehen!

Freiflächen Photovoltaik: EinfacherPachtvertrag – 12 gute Gründe, warum Sie ihn brauchen

Ein Pachtvertrag ist eine wichtige rechtlicheVereinbarung, die sowohl Ihnen als Verpächterin oder Verpächter als auch IhrerPächterin oder Ihrem Pächter Vorteile bringt. Hier sind 12 gute Gründe, warum Siefür das Verpachten Ihrer Fläche als Standort für eine großePhotovoltaik-Anlage, auch Solarpark genannt, unbedingt einen zumindesteinfachen Pachtvertrag abschließen sollten.

1.     Ein PV-Pachtvertrag verschafft Ihnenrechtliche Sicherheit:

Mit einem einfachen Pachtvertrag schaffen Sieklare rechtliche Verhältnisse und legen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteienfest. Dies hilft Ihnen, Missverständnisse und daraus gegebenenfallsresultierende Streitigkeiten zu vermeiden.

2.     Ein PV-Pachtvertrag sorgt bei Ihnenfür langfristige Planungssicherheit:

Eine PV-Freiflächenanlage hat eine langeLebensdauer: Die Solartechnik läuft – das belegenErfahrungen aus der Praxis inzwischen – 30 Jahre und länger. Es ist daherüblich, zugehörige Pachtverträge für 30 und 40 Jahre festzulegen. Denn geradebei derart langfristigen Projekten – wie ein Solarpark es somit ist – spielt eseine große Rolle, über den festgelegten Pachtzeitraum wirtschaftliche Planungssicherheitzu bekommen.

3.     Der PV-Pachtvertrag gewährleistet Ihnenfinanzielle Stabilität:

Ganz wichtig bei Freiflächen-Photovoltaik: Eineinfacher Pachtvertrag regelt die Zahlung des Pachtzinses, kurz auch nur Pachtgenannt. Sie haben damit Schwarz auf Weiß eine rechtskonforme Vereinbarung, diealle Aspekte der PV-Verpachtung regelt: Als Verpächterin oder Verpächter istdamit Ihre extra Einkommensquelle langfristig festgelegt. Für Ihre Pächterinoder Ihren Pächter sind die anstehenden Kosten auf lange Sicht übersichtlichund planbar.

4.     Der PV-Pachtvertrag stellt die Nutzungklar fest:

Indem Sie imFreiflächen-Photovoltaik-Pachtvertrag detailliert festschreiben, wie diePachtfläche, die auch Pachtgegenstand oder Pachtsache genannt wird, genutztwerden darf, stellen Sie sicher, dass diese auch tatsächlich nur für denvereinbarten Zweck genutzt wird. Eine solche Nutzungsklarheit ist vorteilhaftfür beide Vertragsparteien.

5.     Der PV-Pachtvertrag regelt dieVerantwortlichkeiten:

Per klarer Zuweisung schreibt ein einfacherPV-Pachtvertrag vor, welche der beiden Vertragsparteien für Genehmigungen,Betrieb und Instandhaltung der Anlage verantwortlich ist. Zudem legt er fest,wer welche Kosten trägt.

6.     Der PV-Pachtvertrag schützt Sie vorunerwarteten Kosten:

Da der Pachtvertrag die Rückbauverpflichtungenund Haftung klar regelt, schützt er beide Vertragsparteien vor unerwartetenKosten.

7.     Der PV-Pachtvertrag regelt denAnlagenrückbau und die Flächenrückgabe:

Der Freiflächen-Photovoltaik-Vertrag regelt,dass die Pächterin oder der Pächter Ihnen Ihre Fläche nach Pachtvertragsende ineinem bestimmten Zustand zurückgibt. Das ist für Sie als Verpächterin oderVerpächter wichtig, um die Fläche künftig nutzen zu können.

8.     Der PV-Pachtvertrag begrenzt die Haftung:

Indem der PV-Pachtvertrag Haftungsregelungenund Versicherungspflichten detailliert festschreibt, ist das Risiko vonSchadensersatzforderungen auf beiden Vertragsseiten – VerpächterInnen undPächterInnen – gering.

9.     Der PV-Pachtvertrag fördertInvestitionen in Photovoltaik:

Mit einem klaren und umfassenden Pachtvertrag gebenSie Ihrer Pächterin oder Ihrem Pächter die Sicherheit, die sie oder erbenötigt, um in die Freiflächen-Photovoltaikanlage zu investieren.

10.  DerPV-Pachtvertrag erlaubt Anpassungen:

In einen einfachen Freiflächen-PV-Pachtvertragkönnen Sie Klauseln aufnehmen, die es beiden Vertragsparteien ermöglichen, aufveränderte rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Dasgarantiert über den langen Pachtzeitraum eine hohe Flexibilität.

11.  Der PV-Pachtvertrag sorgt für Rechtund Gesetz:

Ein schriftlich aufgesetzter einfacher Pachtvertragfür Photovoltaik-Freiflächen gewährleistet, dass bei dem Pachtverhältnis allegesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Zugleich dient er beidenVertragsparteien als Nachweis im Falle von behördlichen Überprüfungen.

12.  Der PV-Pachtvertrag sorgt für eine stabileGeschäftsbeziehung:

Ein klarer Pachtvertrag ist eine Basis für einfaires Pachtverhältnis. Er stärkt das Vertrauen zwischen den beidenVertragsparteien und fördert eine stabile Geschäftsbeziehung.

Zwischenfazit

Sie sehen: Mit dem Abschluss eines einfachenPV-Pachtvertrags können beide Parteien des Pachtverhältnisses ihre Interessen wahren.Einer reibungslosen und erfolgreichen Nutzung der Pachtfläche bietet derPachtvertrag den nötigen Handlungsrahmen.

Freiflächen Photovoltaik: EinfacherPachtvertrag – diese 10 Punkte müssen rein!

Erfahren Sie als Nächstes, welche 10 Punkte (imFachjargon auch Klauseln genannt) in einen einfachen Pachtvertrag fürSolarparks unbedingt hineingehören.

1.     Parteien des Pachtvertrags (jeweilsmit Namen, Adressen, Kontaktmöglichkeiten)

Warum ist diese Angabe in einemFreiflächen-Photovoltaik-Pachtvertrag notwendig: Die Identifikation derVertragsparteien (Verpächterin oder Verpächter und Pächterin oder Pächter) istunerlässlich, um rechtlich bindende Verpflichtungen eindeutig zuzuordnen undMissverständnisse sowie infolge derer aufkommende Streitigkeiten zu vermeiden.

2.    Pachtgegenstand

Der Pachtgegenstand ist die Fläche, die verpachtetwerden soll, um darauf eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu installieren undzu betreiben. In einem einfachen PV-Pachtvertrag muss die Fläche präzisebeschrieben werden. Die detaillierte Beschreibung des Pachtgegenstandes verhindertetwaige Streitigkeiten zur Nutzung der Fläche während der Pachtzeit.

3.     Vertragslaufzeit undKündigungsmodalitäten

Im PV-Pachtvertrag muss die Vertragslaufzeit,auch Vertragsdauergenannt, festgeschrieben werden. Da Photovoltaikanlagen langelaufen und somit langfristige Investitionen sind, ist eine ausreichendeLaufzeit (üblicherweise bis zu 40 Jahre) notwendig. Ebenso gehören dieBedingungen für eine Vertragskündigung in den einfachenPhotovoltaik-Freiflächen-Pachtvertrag. Insbesondere sind Angaben zu einervorzeitigen Kündigungsmöglichkeit festzulegen. Die Angaben zur Vertragslaufzeitund zu Kündigungsmöglichkeiten schaffen Planungssicherheit für beide Vertragsparteien.

4.     Pacht und Zahlungsmodalitäten

Die Höhe des Pachtzinses (der Pacht) und dieZahlungsweise müssen im Pachtvertrag klar beziffert und benannt sein. Damitschafft auch ein einfacher Photovoltaik-Pachtvertrag ein hohes Maß an finanziellerSicherheit für die Verpächterin oder den Verpächter und Kostentransparenz für diePächterin oder den Pächter.

5.    Nutzung und Pflege derPachtfläche

In den PV-Pachtvertrag gehören klare Regelungenzur Nutzung und Pflege der Pachtfläche. Mit diesen Angaben sorgen der Vertrag dafür,dass die Pächterin oder der Pächter die Freiflächen-PV-Anlage ordnungsgemäßbetreiben kann. Zugleich wird damit vertraglich sichergestellt, dass die Flächenicht vernachlässigt wird. Das ist insbesondere für deren Verpächterin oderVerpächter relevant.

6.    Genehmigungen undbehördliche Auflagen

Es ist wichtig, dass auch ein einfacherFreiflächen-PV-Pachtvertrag Angaben dazu enthält, welche der beidenVertragsparteien für die Einholung notwendiger Genehmigungen verantwortlichist, um rechtliche Hürden zu klären und den reibungslosen Betrieb der Anlage zugewährleisten.

7.    Rückbauverpflichtungen

Mit klar benannten Regeln zum Rückbau der PV-Anlageam Ende der Vertragslaufzeit stellen Sie im zugehörigen Pachtvertrag sicher,dass die Fläche nach Vertragsende in einem bestimmten Zustand zurückgegebenwird. Diese Angaben sind für Sie als Verpächterin oder Verpächter insofernwichtig, als dass Sie dazu beitragen, Folgekosten oder -aufwendungen zuvermeiden.

8.    Haftung und Versicherung

Eindeutig aufgeschlüsselte Haftungsregelungenund Versicherungspflichten im PV-Pachtvertrag schützen beide Vertragsparteien –VerpächterInnen wie PächterInnen – vor möglichen Schadensersatzansprüchen undfinanziellen Risiken.

9.    Sonstige Bestimmungen

Unter diesem Punkt werden verschiedeneVertragsklauseln erfasst, darunter Angaben zur Nachfolge und Abtretung derRechte. Diese erlauben es, den Pachtvertrag an veränderte Rahmenbedingungenanzupassen. Die Angaben bieten beiden Vertragsparteien ein gewisses Maß an Flexibilität.

10.  Datum, Unterschriften

Wie unterjede vertragliche Vereinbarung gehören auch unter den einfachen Pachtvertrag fürPhotovoltaik-Freiflächen das Datum und die Unterschrift beiderVertragsparteien.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Musterpachtvertragfür Freiflächen-Photovoltaik

Im Folgenden bietenwir Ihnen einen einfachen Mustervertrag alsFreiflächen-Photovoltaik-Pachtvertrag. Sie können diesen wie gezeigt verwenden.Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der folgenden Angaben,auch wenn wir diese nach bestem Gewissen recherchiert und zusammengestellthaben. Unser Tipp: Konsultieren Sie zum Abschluss eines PV-Pachtvertrags immereine Expertin oder einen Experten, der sich mit dem Thema auskennt.

 

Pachtvertrag füreine Freiflächen-Photovoltaikanlage

 

zwischen

 

Herr/Frau [Name der Verpächterin oder desVerpächters], [Adresse], nachfolgend "Verpächterin" oder „Verpächter“genannt,

 

und

 

Firma [Name der Pächterin oder des Pächters],vertreten durch [Name der Vertreterin oder des Vertreters], [Adresse],nachfolgend "Pächterin" oder „Pächter“ genannt.

 

§ 1 Pachtgegenstand

Die Verpächterinoder der Verpächter verpachtet an die Pächterin oder den Pächter die imGrundbuch von [Ort], Blatt [Nummer], eingetragene Fläche von [Größe] m²,nachfolgend "Pachtfläche" genannt, zur Errichtung und zum Betriebeiner Photovoltaikanlage.

§ 2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginntam [Datum] und läuft für die Dauer von [20/25/30] Jahren. Er verlängert sichautomatisch um jeweils 5 Jahre, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 12Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

§ 3 Pachtzins

Die Pächterin oder derPächter zahlt an die Verpächterin oder den Verpächter einen jährlichenPachtzins in Höhe von [Betrag] EUR, zahlbar jeweils im Voraus zum 1. Januareines jeden Jahres.

§ 4 Nutzung der Pachtfläche

Die Pächterin oder derPächter ist berechtigt, die Pachtfläche ausschließlich zum Betrieb einerPhotovoltaik-Anlage zu nutzen. Die Pächterin oder der Pächter verpflichtetsich, die Pachtfläche ordnungsgemäß zu pflegen und instand zu halten.

§ 5 Genehmigungen und Auflagen

Die Pächterin oder derPächter ist für die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungenverantwortlich und trägt sämtliche Kosten, die damit verbunden sind. DieVerpächterin oder der Verpächter verpflichtet sich, die Pächterin oder den Pächterhierbei nach besten Kräften zu unterstützen.

§ 6 Rückbauverpflichtung

Nach Beendigung desVertrags ist die Pächterin oder der Pächter verpflichtet, die Photovoltaik-Freiflächenanlagesowie alle sonstigen Installationen auf eigene Kosten zu entfernen und diePachtfläche in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

§ 7 Haftung und Versicherung

Die Pächterin oder derPächter haftet für alle Schäden, die aus dem Betrieb der Photovoltaik-Anlageentstehen. Sie oder er verpflichtet sich, eine entsprechendeHaftpflichtversicherung abzuschließen und der Verpächterin oder dem Verpächterden Nachweis über den Versicherungsschutz zu erbringen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Änderungen undErgänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelneBestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigenwirksam. Unwirksame Bestimmungen sind mit solchen zu ersetzen, die demwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Ort, Datum

[Name derVerpächterin oder des Verpächters]

(Unterschrift derVerpächterin oder des Verpächters)

 

[Name der Pächterinoder des Pächters]

(Unterschrift derPächterin oder des Pächters)

 

Mit unserem Musterpachtvertrag erhalten beideParteien eines Pachtverhältnisses eine klare und rechtssichere Grundlage fürdie Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einerverpachteten Fläche.

Unsere3 besten Tipps zum Abschluss eines einfachen Pachtvertrags für Freiflächen-PV

Tipp 1: Prüfen Sie den Pachtvertraggründlich und lassen Sie sich fachlich beraten!

Bevor Sie als Flächeneigentümerin oderFlächeneigentümer den Pachtvertrag unterzeichnen, sollten sie ihn sorgfältigprüfen (lassen). Es ist ratsam, dazu eine Anwältin oder einen Anwalt beziehungsweiseeine Fachberaterin oder einen Fachberater für Grundstücksverträgehinzuzuziehen.

Die Fachleute können checken,

·      ob alle wichtigen Klauseln imPachtvertrag enthalten sind,

·      mögliche rechtliche Fallstrickeidentifiziert

·      und spezielle Interessen derFlächeneigentümerInnen schützen.

Insbesondere sollten Klauseln zur Haftung,Rückbauverpflichtung und Anpassung an zukünftige gesetzliche Änderungen genaugeprüft werden.

Tipp 2:Beschreiben Sie die Pachtfläche und deren Nutzung ausführlich!

Sorgen Sie dafür, dass eine detaillierteBeschreibung der Pachtfläche in den Pachtvertrag aufgenommen wird. Ebensosollte dieser klar benannte Nutzungsregelungen für die Fläche enthalten.

Das genaue Beschreiben der Pachtfläche mitAngaben wie Flurstücknummer, Größe, Lage (gerne anhand von geeignetem Kartenmaterial)beugt Missverständnissen vor. Zudem sollten im PV-Pachtvertrag die erlaubtenNutzungen und etwaige Nutzungseinschränkungen – wie keine Bebauung außerhalbder Photovoltaikanlage – klar definiert sein, um zukünftige Konflikte zuvermeiden.

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Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus, damit wir Ihre Flächen für Sie auf Eignung prüfen können. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Tipp 3:Wählen Sie die Vertragslaufzeit des Pachtvertrags vorausschauend!

Wählen Sie eine passende Vertragslaufzeit.Schaffen Sie im Pachtvertrag Möglichkeiten zur Verlängerung des Vertrags undführen Sie klar definierte Kündigungsbedingungen auf.

Eine ausreichend lange Vertragslaufzeit (üblichsind bei Freiflächen-Photovoltaik-Pachtverträgen mittlerweile 30 bis 40 Jahre)bietet der Betreiberin oder dem Betreiber der Anlage ein hohes Maß an Planungssicherheit.Zudem ermöglicht eine lange Vertragslaufzeit ihr oder ihm, die Investitionen indie Photovoltaik-Anlage zu amortisieren. Zugleich sollte der PV-Pachtvertragflexible Regelungen zum Verlängern des Pachtverhältnisses enthalten. Ebensosollten klare Kündigungsbedingungen aufgeführt sein, um beiden Vertragsparteienlangfristige Sicherheit zu geben und Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungenzu ermöglichen.

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