Freiflächen-Photovoltaik im Steuerrecht: Spagat zwischen Einnahmen und Steuern

Wenn Sie Ihrelandwirtschaftliche Fläche für Solar verpachten, kann Ihr Renditeobjektfür ErbInnen steuerlich noch hinten losgehen. Damit das nicht passiert,kommt es darauf an, schon zu Lebzeiten passende Vorkehrungen zu treffen:eine dauerhafte Rendite und eine erträgliche Steuerbelastung(Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer) sind machbar, vorausgesetzt,

1.     Sie übergeben Ihren Hof an Ihre/n NachfolgerIn, bevor Siesich den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage genehmigen lassen oder IhreFläche verpachten, und

2.     die oder der NachfolgerIn hält die sogenannten Behaltensfristen(fünf Jahre beziehungsweise sieben Jahre) für die steuerliche Befreiung vonlandwirtschaftlichem Vermögen ein.

Wird gegen die Behaltensfristenverstoßen, gewährt das Finanzamt die Befreiung dennoch anteilig. DieFläche wird dann nicht mit dem häufig günstigen bewertungsrechtlichenWirtschaftswert beziehungsweise Mindestwert bewertet, sondern mit dem Liquidationswert.Er resultiert nicht aus dem Bodenrichtwert für Gewerbegebiete, sondern beträgt90 Prozent des Bodenrichtwertes der landwirtschaftlichen Nutzfläche zumZeitpunkt der Hofübertragung. So können Sie als HofübergeberIn dieSchenkungssteuer vermeiden oder zumindest senken.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Vom Erwerbsbetrag ließe sich noch derpersönliche Freibetrag abziehen. Für ein Kind wären das 400.000 Euro, für eine Nichteoder einen Neffe 20.000 Euro. Aber: Der Freibetrag ist laut demPortal Land & Forst mitunter schon ganz oder teilweisemit dem Betriebsleiterwohnhaus oder dem Guthaben auf den Betriebskonten beiÜbergabe verbraucht.

Alternativ könnteman die Fläche bei der Übertragung mit einem sogenanntenNießbrauchsvorbehalt belasten. Damit blieben die Pachterlöse bei Ihnenals ÜbergeberIn (NießbraucherIn) und Ihr oder Ihr NachfolgerIn könnte denkapitalisierten Wert des Nießbrauchs von der Schenkungssteuer abziehen.

Gut zu wissen:Der Kapitalwert des Nießbrauchs hängt vom Geschlecht und Alter derNießbraucherin oder des Nießbrauchers ab. Stirbt die oder derNießbraucherIn vorzeitig, ist der errechnete Kapitalwert gemäß § 14 Abs. 2 BewGzu berichtigen. Beachten müssen Sie jedoch, dass bei einerNießbrauch-Übertragung an Verwandte, mit denen Sie nicht in gerader Linieverwandt sind (Neffen/Nichten), auf den Kapitalwert des Nießbrauchs eineGrunderwerbsteuer fällig wird.

Allen beschriebenen Möglichkeiten zurHofübertragung lässt sich als Nachteil ankreiden, dass sie nur dannfunktionieren, wenn Sie die Hofnachfolge frühzeitig planen und sich somitgenug Handlungsspielraum verschaffen – sie funktionieren jedoch nichtbei plötzlichem Tod.

Hinzu kommt, dass diese Übertragungsmöglichkeitensich auch deshalb als ungeeignet erweisen, weil ein FlächenpachtvertragSolar so lange läuft, dass mehr als ein Generationenübergang wahrscheinlich ist.

Indem Siesich selbst an der Freiflächen-Photovoltaik beteiligen, lösen Sie dasGanze.  Oder Sie verpachten Ihre Flächenicht und gründen eine Betreibergesellschaft. Ratsam ist der Anlagenbetriebin Form einer Gesellschaft, die die Haftung des übrigen privaten undbetrieblichen Vermögens ausschließt:

·      Kapitalgesellschaftin der Rechtsform einer GmbH

·      oder einePersonengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co KG.

Was dabei zubeachten ist, erklären wir in einem weiteren Beitrag dieser Reihe zu Rechtsfragen rund um Freiflächen-Photovoltaik.Hier geht’s zum Beitrag: Freiflächen-Photovoltaikvererben: Mit Beteiligungsmodell erbschaftssteuerliche Konsequenzen abschwächen.

Verpachten Sie als FlächeneigentümerInIhre Fläche an eine GmbH, kann die Fläche bei derErbschaftssteuer/Schenkungssteuer begünstigt sein –vorausgesetzt, es liegt eine sogenannte Betriebsaufspaltung vor. Der Grund: Esgeht dann nicht um sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen im Sinne desErbStG.

Exkurs:Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Betriebsaufspaltungheißt, dass eine Verflechtung vorliegt – und zwar sowohl eine sachliche alsauch eine personelle. Die sachliche Verflechtung ergibt sich aus dem Verpachteneiner Betriebsgrundlage. Die personelle Verflechtung resultiert aus der Tatsache,dass Sie als FlächeneigentümerIn in der GmbH Ihren Willen durchsetzen können –beispielsweise, weil Sie die Anteilsmehrheit halten. Dann fällt die Fläche auchbei der Einkommensteuer aus dem landwirtschaftlichen Betrieb heraus. Sie stelltnämlich einen Gewerbebetrieb, also ein sogenanntes Besitzunternehmen dar.

Gutzu wissen: Gewerbebetrieb und GmbH-Anteile können dann komplett von derErbschafts-/Schenkungsteuer befreit werden., vorausgesetzt,

·       dieBehaltensfristen werden eingehalten,

·       dieMindestlohnsumme wird eingehalten und

·       schädlicheÜberentnahmen werden gemieden.

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