Landpachtverträge: Diese Punkte sollten Sie wissen & beachten
Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Pachtvertrag achten müssen: Sie erfahren, auf welche Vertragspunkte es im Vertrag besonders ankommt.
Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Pachtvertrag achten müssen: Sie erfahren, auf welche Vertragspunkte es im Vertrag besonders ankommt.
Wer sich dafür entschieden hat, eine bislang kaum oder gar nicht genutzte Freifläche seines Grundstücksbesitzes an einen Betreiber von Solarparks zu verpachten anstatt zu verkaufen, kann mit der Verpachtung künftig Pachteinnahmen aus der Fläche generieren. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, worauf Sie beim Pachtvertrag achten müssen: Sie erfahren, auf welche Vertragspunkte es im Vertrag besonders ankommt.
Ist von Pacht oder Verpachten die Rede, dann geht es darum, dass Sie jemandem eine Sache aus Ihrem Besitz (sogenannte Pachtsache) zeitweise zum Gebrauch überlassen (sogenannte Gebrauchsüberlassung). Für das Verpachten zahlt Ihnen der Pächter Ihrer Pachtsache ein Entgelt: die Pacht (auch Pachtzins genannt).
Die Gebrauchsüberlassung wird zwischen Ihnen als Verpächter und Ihrem Pächter in einem Gebrauchsüberlassungsvertrag beziehungsweise Pachtvertrag geregelt.
Wo wird der Pachtvertrag gesetzlich geregelt?Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in seinen Paragrafen (§§) 581 bis 597 alles Notwendige zum Pachtvertrag.
Was heißt Gebrauchsüberlassung?Der Pächter erwirbt mit dem Pachten Ihrer Pachtsache das Recht, diese fruchtbringend zu nutzen (Nutzungsrecht, auch Nießbrauch genannt). Er darf also die Früchte des Landes ernten und veräußern. Anders ausgedrückt: Ihr Pächter kann aus der gepachteten Fläche auch Gewinn erzielen. Im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbaren Solarstroms mit Hilfe von Photovoltaik-Anlagen gilt auch die Gewinnung von Solarstrom als eine Art der „Fruchtziehung“. Der Solarstrom ist quasi die „Frucht“.
Pacht vs. MieteUnd eben damit unterscheidet sich die Pacht von der Miete: Ein Mieter hat mit der Miete – anders als der Pächter mit der Pacht – nicht das Recht der Fruchtziehung und Gewinnerzielung erworben, sondern nur das Recht zur Nutzung der Pachtsache.
Pachtvertrag vs. Landpachtvertrag – was ist der Unterschied?Das Gesetz unterscheidet die Begriffe Pachtvertrag und Landpachtvertrag. Nach dem Paragrafen (§) 585 BGB setzt ein sogenannter Landpachtvertrag voraus, dass eine Fläche zur Landwirtschaft verpachtet wird. Wobei es nicht darauf ankommt, ob die Fläche grundsätzlich als zur Landwirtschaft nutzbar eingeordnet wird.
Vor dem Gesetz gelten in diesem Sinne als Landwirtschaft:
Landwirtschaft setzt demnach voraus, dass auf der Pachtfläche pflanzliche oder tierische Produkte erzeugt werden, um diese auf dem Markt zu verkaufen.
Eine rein hobbymäßige Nutzung eines landwirtschaftlichen Grundstücks würde die Voraussetzung landwirtschaftliche Nutzung nicht erfüllen und nicht zu einem Landpachtvertrag führen. Dafür wäre normales Pachtrecht anzuwenden.
Welche Punkte dürfen im Pachtvertrag nicht fehlen?
Beim Pachtvertrag kommt es nicht nur auf die Inhalte an. Auch die Form spielt eine wichtige Rolle. Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften für Pachtverträge hält, riskiert einen sogenannten Schriftformverstoß, der im Streitfall nicht selten dazu herangezogen wird, den Vertrag für null und nichtig zu erklären.
Als Faustregel gilt: Der schriftlich vereinbarte Pachtvertrag ist einem per Handschlag vereinbarten Pachtvertrag vorzuziehen – selbst wenn Letzteres in Deutschland völlig legal ist: mündliche Absprachen zur Pacht sind demnach wirksam! Aber: Ein mündlich zwischen Verpächter und Pächter ausgemachter Pachtvertrag kann jederzeit beendet werden. Besteht er mehr als zwei Jahre, wird die Aufhebungsklausel ungültig. Das bedeutet, dass der Pachtvertrag dann nur noch mit einer Frist von zwei weiteren Jahren zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden kann, wobei diese Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Beachten Sie deshalb: Der schriftlich formulierte Pachtvertrag ist eine Urkunde, die in einem Rechtsstreit als relativ sicheres Beweismittel dienen kann.
Für den Pachtvertrag selbst gibt es keine feste Form, die zwingend einzuhalten ist. Dementsprechend ist die Zahl der Großteils kostenlosen Vorlagen, die Sie beispielsweise im Internet dafür finden, immens. Alternativ finden Sie Musterpachtverträge auch im Bürofachhandel. Am besten halten Sie sich an Vorlagen von seriösen Verfassern wie Anwaltskammern, Anwaltsvereinen oder den Verbraucherzentralen.
Laut der Handwerkskammer Wiesbaden müsse ein Pachtvertrag stets in einer zusammenhängenden, schriftlichen Urkunde verfasst sein. Zugehörige Anlagen, Anhänge oder sonstige Vereinbarungen müssten auf den Vertrag Bezug nehmen und wie der Vertrag selbst von den Vertragsparteien unterschrieben werden.
Die wichtigsten Punkte, die im Pachtvertrag stehen sollten, auf einen Blick
Ob handschriftlich oder gedruckt verfasst – die folgenden Punkte dürfen im Pachtvertrag keinesfalls fehlen:
Beim Beschreiben der Pachtsache muss diese identifizierbar gemacht werden, so dass sie im Streitfall anhand dieser Beschreibung im Pachtvertrag zwingend „herausgegeben“ werden kann.
Um Streitigkeiten über die Pachtsache möglichst von vornherein auszuschließen, ist es ratsam, § 585 b Abs. 1 BGB zu befolgen, der bestimmt, dass Verpächter und Pächter die Beschreibungen der Pachtsache gemeinsam anfertigen sollen, um darin sowohl den Umfang als auch den Zustand der Pachtsache zu Beginn und Ende des Pachtverhältnisses festzuhalten. Die Beschreibungen sollten das Datum der Anfertigung enthalten und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
Ein Pachtvertrag ist im rechtlichen Sinn ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis. Ein solches lässt sich
schließen.
Die Pacht endet
Ob der Pachtvertrag befristet oder unbefristet aufgesetzt wird, das haben Verpächter und Pächter in der Hand: Sie können frei vereinbaren, ob der Pachtvertrag befristet werden soll oder nicht. Zu beachten ist dabei § 585a BGB. Er besagt, dass ein Landpachtvertrag dann für unbestimmte Zeit gilt, wenn er „für längere Zeit als zwei Jahre nicht in schriftlicher Form geschlossen” wird.
ein Pachtvertrag auf Zeit abgeschlossen worden, endet er automatisch, falls er nicht verlängert wird. Wollen Sie den Pachtvertrag kündigen, müssen Sie dies grundsätzlich schriftlich und fristgerecht tun. Beim Pachtvertrag über Ländereien beträgt die ordentliche Kündigungsfrist ein Jahr. Er muss spätestens bis zum dritten Werktag des Pachtjahres gekündigt werden. Kürzere Kündigungsfristen müssten zuvor vertraglich vereinbart worden sein.Als Pachtjahr gilt nach § 594 Abs. 1 Satz 2 BGB „im Zweifel das Kalenderjahr”.
Es gibt Sonderfälle für die Kündigung des Pachtvertrags (außerordentliche Kündigung): Diese liegen zum Beispiel vor, wenn
Für eine außerordentlichen Kündigung beläuft sich die Kündigungsfrist auf nur sechs Monate. Eine solche außerordentliche Kündigung darf jedoch nur zum Ende des Pachtjahres erfolgen. Außerdem muss sie dem Vertragspartner spätestens am dritten Werktag des halben Jahres vorgelegt werden.
Sollte der Pächter berufsunfähig werden, kann er seinen Verpächter darum bitten, ihm die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an einen geeigneten Dritten zu erteilen. Widerspricht der Verpächter diesem Anliegen, hat der Pächter das Recht, den Pachtvertrag außerordentlich zu kündigen.
Ähnlich liegt der Fall, wenn der Pächter stirbt. Dann können seine Erben oder die Erbengemeinschaft ebenso wie der Verpächter den Pachtvertrag außerordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung wegen Tod des Pächters hat innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Ablebens zu erfolgen. Die entsprechende Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Kalendervierteljahr.
Gut zu wissen: Erben des verstorbenen Pächters können nach § 594d Abs. 2 BGB der Kündigung vom Verpächter widersprechen. Vorausgesetzt, der Widerspruch ist begründet und fristgerecht eingelegt worden – spätestens drei Monate vor Ablauf des Pachtverhältnisses.
Pachtverträge, die über mehr als 30 Jahre Laufzeit vereinbart worden sind, sind nach Ablauf von 30 Jahren mit einer Zweijahresfrist kündbar. Ausnahme: Der Pachtvertrag ist auf Lebenszeit von Pächter oder Verpächter geschlossen worden.
Achten Sie unbedingt darauf, dass der Pachtvertrag eindeutige Angaben zur Pacht (zum Pachtzins) enthält. Das betrifft sowohl deren Höhe als auch die Art und Weise der Pachtzahlung.
Ein Pachtvertrag kann sich nach § 594 Sätze 2 - 4 BGB „automatisch” verlängern. Demnach verlängert sich ein Landpachtverhältnis, das auf bestimmte Zeit, mindestens aber auf drei Jahre abgeschlossen worden ist, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage einer Vertragspartei, ob die andere zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit sei, diese die Fortsetzung nicht binnen einer Frist von drei Monaten ablehnt.Anfrage und Ablehnung müssen schriftlich erfolgen, andernfalls sind sie unwirksam. Gleiches gilt, wenn in der Anfrage nicht darauf hingewiesen wird, dass sich das Pachtverhältnis bei Nichtbeachtung der Anfrage über die im Vertrag bestimmte Zeit hinaus „automatisch” auf unbestimmte Zeit verlängert, und wenn sie nicht spätestens innerhalb des drittletzten Pachtjahres gestellt wird.
Der § 686 BGB regelt die Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter während die Pachtzeit läuft.
Demnach hat der Verpächter dem Pächter die Pachtsache in einem Zustand zu überlassen, der für die per Vertrag geplante Nutzung geeignet ist. In diesem Zustand ist die Pachtsache während der Pachtzeit auch zu erhalten.
Davon abweichende Vereinbarungen sind erlaubt und üblich. Zum Beispiel können Sie vereinbaren, dass der Pächter die Fläche nach Überlassung zunächst mit eigenen Mitteln in den Zustand versetzt, Aufstellfläche für einen Solarpark zu werden.
Wichtig: Befindet sich die Pachtsache bei Überlassung an den Pächter nicht in einem solchen geeigneten Zustand oder tritt während der Pachtzeit eine Verschlechterung desselben ein, so braucht der Pächter nur eine verminderte Pacht (Pachtzins) zu entrichten.
Der Pächter hat nach dem Gesetz die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache auf seine Kosten durchzuführen. Abweichende Vereinbarungen oder Vereinbarungen im Einzelvertrag sind erlaubt. Der Pächter ist zur Entrichtung der Pacht verpflichtet.
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus. Im Anschluss können Sie Ihr individuelles Pachtangebot anfordern.
Ihr Pachtvertrag sollte folgende Paragrafen enthalten:
Vereinbaren Verpächter und Pächter eine Pachtzinsanpassung, muss diese schriftlich festgehalten werden. Bleibt das ganz oder teilweise aus, ist nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. April 2018, Aktenzeichen XII ZR 43/17 eine ordentliche Kündigung des Pachtvertrags innerhalb der kurzen Kündigungsfrist gut möglich.
Demzufolge ist bei Anpassung der Pacht ein schriftlicher Nachtrag zum bestehenden Landpachtvertrag zwingend notwendig. Erfolgt die schriftliche Nachtragsvereinbarung nicht, droht gleichfalls ein vorzeitiges Ende des Pachtverhältnisses mit der benannten ordentlichen Kündigungsfrist. Denn auch dann würde der zwischen Verpächter und Pächter ausgemachte, zeitlich befristete Pachtvertrag in einen zeitlich unbefristeten Pachtvertrag übergehen.
Die schriftliche Nachtragsvereinbarung zum Pachtvertrag sollte die folgenden Punkte enthalten:
Für die Begriffe Pacht und Pachtzins ist auch die Bezeichnung Nutzungsentgelte üblich. Für diese gibt es verschiedene Regelungen, die im Pachtvertrag unmissverständlich festgelegt werden sollten:
Wie hoch die Pacht für Ihre Freifläche an sich ausfallen kann, das hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Lesen Sie dazu unbedingt auch unsere BlogbeiträgePachtpreise Ackerland 2021 – damit können Sie rechnen!FAQ Freiflächenanlagen: Alles Wichtige zum Landverpachten für solare EnergieerzeugungWir raten Ihnen grundsätzlich, dass Sie sich Eigentümer von Freiflächen mehrere Angebote potentieller Anlagenbetreiber einholen – wenn Sie unsere Dienste dafür nutzen möchten, liefern wir Ihnen mehrere unverbindlich frei Haus!
Quelle:
https://www.ecovis.com/agrar/2019/04/11/landpachtvertraege-welche-details-wirklich-zaehlen/
https://mein-pv-anwalt.de/nutzungsvertraege-mit-grundstueckseigentuemern/
https://www.dahag.de/c/ebs/mietrecht/pachtvertrag-und-landpachtvertrag-was-ist-der-unterschied-297
https://de.wikipedia.org/wiki/Pachtvertrag_(Deutschland)
https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/der-pachtvertrag-definition-und-hinweise/