Zum Thema„Solarpark Förderung“ stellen uns Leserinnen und Leser unseres Blogs immerwieder Fragen: Hier kommen Antworten auf die 25 wichtigsten Fragen zuraktuellen Förderung von Solarparks von Flächen-Eigentümerinnen undFlächen-Eigentümern mit Interesse am Flächen verpachten für Solar sowie von potentiellenSolarpark-Betreiberinnen und Solarpark-Betreibern mit Interesse am Pachten vonFlächen für Solar.
1. Werden Solarparks gefördert?
Ja. Solarenergie giltals eine der Säulen einer komplett erneuerbaren Energieversorgung, wiesie Deutschland spätestens im Jahr 2045 erreichen will. Um den Ausbau derErneuerbaren Energien und damit die Energiewende zu beschleunigen, fördert derStaat die Errichtung entsprechender technischer Anlagen.
Wichtig: Die Strahlungsenergie(Licht) der Sonne lässt sich in nutzbare Solarwärme und nutzbaren Solarstromumwandeln – und zwar mit Solarwärme-Anlagen (Solarthermie) undSolarstrom-Anlagen (Photovoltaik, PV). Wenn wir im Folgenden von einem„Solarpark“ schreiben, sind damit große Photovoltaik-Anlagen gemeint, die auffreien Flächen errichtet werden. Diese nennt man auch PV-Freiflächenanlagen,kurz: PV-FFA.
2. Wie fördert der Staat Solarparks?
Der Staat hat zweiMöglichkeiten zur Solarpark Förderung:
· Erstens gibt‘s eine Solarpark-Förderung, die den Kauf, die Installationoder die Erweiterung einer bereits bestehenden Solaranlage unterstützt –mit einem vergünstigten Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
· Zweitens gibt’s eine Förderung,die den Betrieb eines Solarparksunterstützt: die sogenannte Einspeisevergütung.
3. Wie funktioniert die Solarpark-Förderung bei Kauf und Installation eines neuen Solarparksbeziehungsweise beim Erweitern eines bestehenden Solarparks?
Von der KfW-Bank erhalten Sie ein vergünstigtes Darlehen (Kredit),wenn Sie eine Solaranlage auf einer Freifläche errichten wollen. Dazu gibt esdas KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien –Standard (270)“.
Die KfW fördert nach eigenen Angaben „Errichtung, Erweiterung und Erwerbvon Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich derzugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation“. Vorausgesetzt,die Anlagen entsprechen den Anforderungen des „Gesetzes für den Ausbauerneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG).
Ein KfW-Kredit, der Ihnen über das Förderprogramm 270 gewährt wird, läuftzwischen 5 und 30 Jahren. Die Kredithöhe beträgt bis zu 150 MillionenEuro pro Fördervorhaben. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten lassen sichmit der Förderung decken.
Welche konkreten Kreditkonditionen Ihnen geboten werden, ermittelt IhreHausbank. Sie berücksichtigt dabei unter anderem
· denStandort des Solarparks,
· Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
· unddie Qualität Ihrer Sicherheiten.
Gut zu wissen: Zu Beginn des Jahres 2024 (Stand 19.Januar 2024) lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent.
Den KfW-Kredit 270 können Sie beantragen, wenn Sie ein in- undausländisches privates und öffentliches Unternehmen haben – unabhängig vonder Unternehmensgröße. Sie können diesen auch als Körperschaft, Stiftung undAnstalt des öffentlichen Rechts, als kommunaler Zweckverband, als Privatpersonund als gemeinnützige Antragstellende in Anspruch nehmen, wobei diese wenigstenseinen Teil des mit dem Solarpark erzeugten Stroms einspeisen müssen. Zudemkönnen Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler diesen Kredit beantragen.
Mehr dazu lesen Sie in diesem Blogbeitrag.
4. Wie komme ich an die KfW-Solarpark-Förderung?
Um einen KfW-Kredit zur Solarpark-Förderung zu beantragen, müssen Siesich an Ihr Finanzinstitut vor Ort wenden. Darüber erfolgen sowohl die Beantragungals auch die zugehörige Bonitätsprüfung.
Wichtig: Einen Kaufvertrag dürfen Sie erst nachBewilligung des Kredits zur Solarpark-Förderung abschließen. Das heißt: NachBeginn des Vorhabens ist es nicht mehr möglich, einen Förderkredit zu beantragen.
5. Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütungist eine Vergütung, die Ihnen die Netzbetreiberin oder der Netzbetreiber zahlt,wenn Sie den Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, den Sie mit IhremSolarpark erzeugt haben.
6. Welche Voraussetzungen mussmein Solarpark erfüllen, um die EEG-Einspeisevergütung zu erhalten?
Der Solarpark muss
· im Einklang mit demFlächennutzungsplan am Standort stehen,
· umweltrechtliche Vorgaben erfüllen
· und die technischen Anforderungen derNetzbetreiberin oder des Netzbetreibers berücksichtigen.
Um die EEG-Vergütungzu erhalten, muss der Solarpark zudem bei der Bundesnetzagentur registriert undein Netzanschlussvertrag abgeschlossen sein. Auch die Wahl der Modulqualitätkann Einfluss auf die Förderfähigkeit haben. Die Höhe der Vergütung hängt vomZeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagenkapazität ab.
7. Wann ist mein Solarparkförderfähig?
Um dieEinspeisevergütung zu erhalten, muss Ihr Solarpark gemäß des EEG förderfähig sein– er muss also die gesetzlichen Anforderungen an die Förderfähigkeit erfüllen.
Ein Solarpark giltals Freiflächenanlage (FFA) und dem Gesetzestext (§ 3 EEG 2023) nach als sogenannteSolaranlage des ersten Segments.
Ob Ihr Solarparkförderfähig ist, das hängt davon ab, wo er errichtet werden soll. DerGesetzgeber hat einen sogenannten Förderkorridor (auch Förderkulissegenannt) festgelegt: Solarparks, die innerhalb dieses Förderkorridors errichtetwerden, sind förderfähig, Solarparks außerhalb dessen nicht. Ausführlichinformieren wir Sie zum Förderkorridorin einem extra Blogbeitrag.
Daher hier nur soviel zu den geförderten Flächenkategorien, die das aktuelle EEG 2023 in § 37festlegt: Es handelt sich dabei um
· Flächen im Bereich bestimmter Bebauungspläne,
· Flächen, für die bestimmte Planfeststellungs-oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden (zum BeispielAbfallbeseitigungsanlagen),
· Flächen innerhalb eines 500 Meter(m) breiten Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen undum
· Acker- und Grünlandflächen in sogenanntenbenachteiligten Gebieten.
Laut dem Umweltbundesamt(UBA) werden darüber hinaus Solarparks gefördert,
· die auf Flächen des Bund oder derBundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet werden und bei denen es sich umFlächen handelt, die für die Entwicklung von Solaranlagen vorgesehen sind,
· die auf künstlichen oder erheblichveränderten Gewässern im Sinne von § 3 Nummer 4 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzeserrichtet werden. Diese Floating-PV-Anlagen dürfen demnach maximal 15 Prozentder Wasserfläche mit Solarmodulen belegen. Zudem muss ein Abstand von 40 m zumUfer eingehalten.
Zudem fördertDeutschland Solarparks, die dem gemäß EEG 2023 als sogenannte besondereSolaranlagen gelten, weil im Rahmen einer Doppelnutzung der Fläche amStandort nicht nur Solarstrom produziert wird, sondern auch ein weitererNutzen. Das kann
· sogenannte Agri-PV sein,also Solarparks auf Acker-, Dauerkultur-, mehrjährigen Kultur- undGrünlandflächen, die kein Moorboden sind. Wobei die staatliche Solarpark-Förderungvoraussetzt, dass die Flächen weiterhin überwiegend landwirtschaftlichbewirtschaftet werden und sie die Anforderungen erfüllen, die in den Festlegungender Bundesnetzagentur nach § 85c EEG2023 an sie gestellt werden.
Agri-PVist ein Konzept, bei dem auch der Boden unter beziehungsweise zwischen denModulreihen dank deren erhöhter Aufständerung oder vertikalen Montage nutzbringendlandwirtschaftlich bewirtschaftet wird: mit Ackerbau oder mit Beweidung (Schafe,Geflügel oder Bienen). Dabei bleibt die landwirtschaftliche Nutzung die dieHauptnutzung, während parallel Solarstrom erzeugt wird.
· sogenannte Parkplatz-PV oberhalbvon Parkplatzflächen sein. Dabei wird eine Parkplatzfläche parallel zum Boden mithoch aufgeständerten Solarmodulen „überdacht“.
· sogenannte Moor-PV sein.Damit sind Solarparks, die auf entwässerten Moorböden errichtet werden.Zugleich wird das Moor wiedervernässt und renaturiert. Zur Förderung vonMoor-PV sind bestimmte naturschutzrelevante Anforderungen an die jeweiligenInstallationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise zu erfüllen, zumBeispiel Mindestwasserstände. Mit dieser Förderung sollen dem UBA zufolge devastierteMoorböden renaturiert und eine schonende Errichtung und Betriebsweise von Solarparksauf Moorböden gewährleistet werden.
Wichtig: Die Einspeisevergütung füreinen Solarpark mit einer installierten PV-Leistung von mehr als 1.001 KilowattPeak (kWP) erhalten Sie nur über eine erfolgreiche Teilnahme an einerAusschreibung. Die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments(Termine, Volumen) regelt § 28 a des EEG 2023.
Die Ausschreibungen werdenvon der Bundesnetzagentur durchgeführt. Diese bestimmt so die anzulegendenWerte für Strom aus Solaranlagen. Der ermittelte anzulegende Wert dient der Bundesnetzagenturals Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie).
Laut der Bundesnetzagenturbeträgt der Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des erstenSegments für die Gebotstermine im laufenden Jahr 2024 7,37Cent pro Kilowattstunde (kWh) (§85aAbsatz 1 und 2 EEG). Die Höhe dieses Wertes begründetdie Bundesnetzagentur hier.
Die Einspeisevergütungwird laut dem EEG 2023 für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen gezahlt.In Abhängigkeit davon, wann Sie den Solarpark in Betrieb genommen haben,variiert die Höhe der Vergütung. Ihre Höhe hängt zudem von der Anlagengröße unddem Stromanteil ab, den Sie einspeisen. Die Vergütungshöhewird zum Zeitpunkt der Antragstellung festgeschrieben und giltab der Inbetriebnahme des Solarparks für eine garantierte Dauer von 20 Jahren.Das verschafft Ihnen Planungssicherheit.
8. Mit welcher Einspeisevergütung kann ich im Jahr 2024 bei kleineren Anlagen rechnen?
Solarparks, dieSie vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 in Betrieb nehmen, haben laut demfolgende Vergütungssätze:
Maximale Anlagenleistung: 0bis 10 kWP
· Vergütungssatz bei Teileinspeisung: 8,03 Centpro Kilowattstunde (ct/kWh)
· Vergütungssatz bei Volleinspeisung: 12,73ct/kWh
Maximale Anlagenleistung: 10bis 40 kWP
· Vergütungssatz bei Teileinspeisung: 6,95ct/kWh
· Vergütungssatz bei Volleinspeisung: 10,67ct/kWh
Maximale Anlagenleistung: 40bis 100 kWP
· Vergütungssatz bei Teileinspeisung: 5,68ct/kWh
· Vergütungssatz bei Volleinspeisung: 10,68ct/kWh
9. Welche staatlichen Förderprogramme gibt es für die Verpachtung von Flächen für Solarparks?
Es gibt keinedirekten staatlichen Förderprogramme für die Verpachtung, jedoch profitierenFlächenbesitzerinnen und Flächenbesitzer indirekt von den oben beschriebenen Förderungenfür Solarstromprojekte, da diese die Realisierung solcher Anlagen begünstigenund somit die Nachfrage nach Pachtflächen steigern. Die hohe Nachfrage nachPachtflächen für Solarparks treibt deren Preise nach oben. Mehr zu denaktuellen Pachtpreisen für Solar lesen Sie hier.
10. Erhalte ich Förderungen, wenn ich mein Land für Solar verpachte?
Für die reineVerpachtung gibt es in der Regel keine Förderungen. Allerdings profitieren Sievon langfristigen, sicheren Einnahmen, die Ihnen die Solarparkbetreibendenzahlen, die Ihre Fläche als Standort für einen Solarpark pachten, da sie selbstFörderungen für die Anlagen erhalten.
11. Wie wirkt sich die Verpachtung meines Grundstücks für einen Solarpark auf mögliche landwirtschaftliche Subventionen aus?
Je nach Region undFörderprogramm kann die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an Solarparksdazu führen, dass Sie keine landwirtschaftlichen Subventionen für diese Flächemehr erhalten. Klären Sie dies unbedingt vorab mit den zuständigen Behörden ab.
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
12. Gibt es steuerliche Vorteile, wenn ich mein Ackerland für Solarenergie nutze?
Es gibt keinespeziellen steuerlichen Vorteile für die Verpachtung an Solarprojekte.Allerdings müssen die Pachteinnahmen versteuert werden. SteuerlicheAbschreibungen können sich in Bezug auf den Rückbau am Ende der Laufzeitergeben.
Alles Wissenswertezum Thema Steuern und Solarparks erklären wir Ihnen in unserenBlogbeiträgen:
· Befreiungvon der Umsatzsteuer auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen
· Welchesteuerlichen Vorteile es bringt, wenn die Freiflächen-Photovoltaik alslandwirtschaftliches Vermögen zählt
13. Kann ich als Betreiberin oderBetreiber eines Solarparks von zusätzlichen Steuervorteilen oder Abschreibungenprofitieren?
Ja, Sie können von steuerlichenAbschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlageprofitieren. Zudem gibt es Sonderabschreibungen für innovative Technologien wieSpeicher oder bifaziale Solarmodule, die beidseitig Licht in Strom umwandeln.
14. Welche Förderungen gibt esfür innovative Technologien wie bifaziale Module?
InnovativeTechnologien wie bifaziale Module können im Rahmen speziellerInnovationsausschreibungen oder regionaler Förderprogramme unterstützt werden. Denndie Technologien verbessern die Effizienz des Solarparks.
15. Welche Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen sind förderfähig, wenn ich meine Fläche für einen Solarpark bereitstelle?
Bestimmte Maßnahmen,wie die Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) dank einer entsprechenden Bepflanzungdes Bodens unter den Solarmodulen oder die Schaffung von Lebensräumen fürTiere, können in manchen Regionen förderfähig sein. Informieren Sie sich vorab,ob an Ihrem Standort entsprechende Agrarumweltprogramme greifen.
16. Welche Rolle spielt die Gemeindeverwaltung bei der Förderung von Solarparks auf meinem Land?
Ein Solarpark istgenehmigungspflichtig: Sie brauchen dafür eine Baugenehmigung. Das Baurecht istin der föderativen Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Das heißt für Sie:Die Gemeinde (Standortgemeinde des Solarparks) entscheidet in der Regel überdie Ausweisung der Flächen für Solarenergie im Flächennutzungsplan und kannlokale Förderprogramme anbieten, um den Ausbau der Erneuerbaren zu forcieren. Zudemunterstützt Sie die Verwaltung bei Genehmigungen und koordiniert IhrSolarpark-Vorhaben mit den Umweltbehörden. Erkundigen Sie sich vorab unbedingtdanach!
17. Wie sicher sind die Einnahmen aus einer Verpachtung, wenn der Solarpark gefördert wird?
Die Einnahmen, mit denen Sie aus derVerpachtung rechnen können, sind in der Regel langfristig und stabil. DerGrund: Solarparks werden über feste Einspeisevergütungen oder Marktverträgefinanziert, was die Projektwirtschaftlichkeit und somit die Pachtzahlungen anSie als Verpächterin oder Verpächter absichert.
18. Kann ich eine zusätzliche Solarpark-Förderung beantragen, wenn ich als Landwirtin oder Landwirt den Solarpark als Agri-PV-Anlage nutze?
In einigen Regionengibt es spezielle Förderungen für Agri-PV. Informieren Sie sich dazu vorab beiden zuständigen Behörden in Ihrer Gemeinde!
19. Wie beeinflussen Solarpark-Förderungen den Pachtzins für mein Grundstück?
Förderungen fürSolarparks verbessern die Wirtschaftlichkeit der Projekte, was in der Regel zuhöheren Pachtzinsen führt, da die Betreiberin oder der Betreiber dank derSolarpark-Förderung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
20. Gibt es regionale Unterschiede bei der Förderung von Solarparks?
Ja, es gibt regionaleUnterschiede, sowohl in Bezug auf staatliche Förderprogramme als auch aufkommunale Förderungen. Informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden über diein Ihrer Gemeinde oder der Standortgemeinde des Solarparks greifenden Programmeund Richtlinien.
21. Gibt es Förderungen für den Netzanschluss oder Speicherlösungen?
Netzanschlüsse werdenin der Regel nicht direkt gefördert, aber es gibt Förderungen fürSpeichertechnologien, die in Kombination mit Solarparks genutzt werden können,um die Netzintegration derselben zu verbessern.
22. Wie beeinflussen Förderungen die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks?
Förderungen wieEinspeisevergütungen oder Zuschüsse verringern die Amortisationszeit underhöhen den Return on Investment (ROI). Sie sorgen für stabile Einnahmen undmindern das grundsätzliche Risiko des Solarpark-Vorhabens.
23. Welche Rolle spielen Umwelt- und Naturschutzauflagen bei der Gewährung von Fördermitteln?
Umwelt- undNaturschutzauflagen sind oft Voraussetzung für die Genehmigung eines Solarparksund beeinflussen somit auch die Förderfähigkeit. Ein Umweltgutachten kannerforderlich sein, um negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zuminimieren.
24. Gibt es spezielle Förderungen für kleine oder regionale Solarparkprojekte?
Ja, in einigenRegionen gibt es spezielle Förderprogramme für kleinere oder regionaleProjekte, insbesondere für kommunale Energieprojekte oder Kooperativen. DieseFörderungen unterstützen lokale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.
25. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für die Modernisierung oder Erweiterung bestehender Solarparks?
Bestehende Solarparkskönnen von Förderungen für Repowering (Austausch älterer Module gegeneffizientere) und Speichertechnologien profitieren. Auch die Erweiterung mitinnovativen Komponenten wie intelligenten Steuerungssystemen kann förderfähigsein. Erkundigen Sie sich dazu vorab bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeindeoder der zuständigen Standortgemeinde.