Immer wiedererreichen uns Fragen von Leserinnen und Lesern unseres Blogs zum Thema„Solarpark bauen“. Sie kommen sowohl von Flächen-Eigentümerinnen und Flächen-Eigentümern mit Interesse am Flächen verpachten für Solar als auch von Menschen mit Interesse am Pachten von Flächen für den Bau eines Solarparks. Wirliefern hier Antworten auf die 25 wichtigsten Fragen zum Solarpark bauen.
1. Was sind dieMöglichkeiten, einen Solarpark auf meiner Fläche zu bauen?
Als Eigentümerinoder Eigentümer von freien Flächen haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, um auf Ihrer Fläche einenSolarpark zu bauen beziehungsweise bauen zu lassen:
1. Sie bauen den Solarpark auf eigene Kosten und betrieben ihn selbst.
2. Sie verkaufen die Fläche an eine Solarparkbetreiberin oder an einenSolarparkbetreiber und kassieren die einmaligen Einnahmen aus demFlächenverkauf.
3. Sie verpachten die Fläche an eine Solarparkbetreiberin oder an einen Solarparkbetreiber,die oder der darauf den Solarpark errichtet und betreibt. Sie kassieren dieeinmalig vorab oder jährlich gezahlten Pachtzinsen (Pacht).
Sie fragen sich jetzt:
2. Kann ich privateinen Solarpark bauen?
Ja, das können Sie mit einem entsprechendenBudget. Da die Realisierung eines Solarparks auf eigene Kosten allerdings einesehr hohe Investition bedeutet, die sich nicht jeder landwirtschaftlicheBetrieb leisten will oder kann, wird die erste Option eher selten gewählt.
Die folgenden Fragen stellten uns Leserinnen und Leser, die Flächenbesitzen – die meisten von ihnen betreiben landwirtschaftliche Betriebe. Siespielen mit dem Gedanken, freie Flächen zum Solarpark bauen zu verpachten. IhreGründe sind verschieden, die drei meistgenannten sind:
1. Eröffnen einer 2.Einkommensquelle zur Absicherung des landwirtschaftlichen Betriebs
2. Energiewende imBetrieb
3. Klima- undUmweltschutz
Das sind weitere häufige Fragen vonFlächenverpächterinnen und Flächenverpächtern zum Solarpark bauen:
3. Mit welchen Einnahmen kann ich rechnen, wennich meine Freifläche zum Solarpark bauen verpachte?
Ihre künftigen Einnahmen hängen von der Lage und Größe Ihrer freienFläche sowie der aktuellen Nachfrage nach Flächen ab, die sich für den Baueiner Solaranlage eignen ab. Spoiler: Aktuell ist die Nachfrage hoch, Tendenzsteigend. Aus der hohen Nachfrage resultieren hohe Pachteinnahmen. Typischerweisekann die Pacht pro Hektar (ha) zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Jahr liegen.Verhandlungen und langfristige Verträge bestimmen den genauen Betrag.
Mehr zu den aktuellen Pachtpreisen in Deutschland lesen Sie hier inunserem Blog: Ackerland verpachten: Preise – mit denen Sie rechnen können!
4. Wie lange läuft ein Pachtvertrag für einen Solarpark?
Sogenannte Solar-Pachtverträge oder PV-Pachtverträge, wobei PV fürPhotovoltaik steht, also die Technologie, mit der entsprechende Anlagen dieSonnenenergie in nutzbaren Solarstrom umwandeln, werden für eine Laufzeit von mindestens20 Jahren abgeschlossen. Wobei der Trend seit einigen Jahren zu deutlich längerenPachtzeiten geht – die Rede ist hier von 30 bis 40 Jahren. Der Grund für dieselange Pachtlaufzeit: Die PV-Freiflächenanlagen, so zeigt es die Praxis, laufendeutlich länger als 20 Jahre anstandslos und liefern deutlich länger Solarstromohne relevante Ertragseinbußen. Die lange Pachtzeit sichert beiden Pachtparteien– Verpächterin und Verpächter einerseits sowie Pächterin und Pächterandererseits – eine stabile Grundlage für Planung und Finanzierung.
5. Wie wirkt sich ein Solarparkbau auf den Bodenam Standort und dessen landwirtschaftliche Nutzung aus?
Die Bodenversiegelung unter der Photovoltaik-Anlage ist minimal, da diePhotovoltaik-Anlagen auf einem Untergestell aufgeständert werden. DieAufständerung steht in der Regel auf sogenannten Punktfundamenten. Je nach Artder Aufständerung – oft parallel zum Untergrund, seltener vertikal –verschatten die Solarmodule den Boden darunter. Das hat Vor- und Nachteile fürden Boden.
Solaranlagen können die Fläche, in Abhängigkeit von derenAusgangszustand, ökologisch aufwerten, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). Eineentsprechende Ausgestaltung der Anlage und des Pflegemanagements könne demnachaus artenarmem Acker- oder Intensivgrünland artenreiches Grünland entwickelnund so zu einer höheren Artenvielfalt (Biodiversität) beitragen. Zudem könne sich der Boden laut dem UBAerholen, wenn die Fläche aus der intensiven ackerbaulichen Bewirtschaftungherausgenommen werde. Zugleich könnten Biozid- und Nährstoffeinträge sinken.
Genauere Vorgaben zur Eingriffsminimierung (Modulabstände,Biozidverzicht, extensive Bewirtschaftung und anderes) oder zu erforderlichenAusgleichsmaßnahmen können dem UBA zufolge mit entsprechenden Fördervorgabenbeziehungsweise mit Auflagen in der Bauleitplanungsichergestellt werden.
Je nachdem, wie hoch die Module über dem Boden aufgeständert sind, lässt dielichte Höhe darunter verschiedene landwirtschaftliche Nutzungen zu:
· entweder Beweidung mit Schafen, Geflügel und Bienen
· oder Ackerbau (Obstanbau, Feldfrüchte,Energiepflanzen)
Diese Doppelnutzung der Fläche wird auch Agri-Photovoltaik genannt. LesenSie alles zur Agri-PV in unseren Beiträgen:
· Agri-PV: Doppelter Nutzen und Ertrag durch Verpachten
· Agri-Photovoltaik: Funktion, Vorteile und Voraussetzungen
· Agro-PV: Wie funktioniert es und was bringt es Landwirten?.
6. Welche gesetzlichen Vorschriften und Genehmigungen sind erforderlich, um meine Fläche für den Bau einer großen Photovoltaik-Anlagezu nutzen?
In Deutschland ist für das Errichten eines Solarparks eine Baugenehmigungerforderlich. Zudem muss die Fläche in einem Flächennutzungsplan für dieEnergieerzeugung ausgewiesen sein. Ein Umweltgutachten und die Zustimmung vonBehörden sind oft nötig. Wichtig: Baurecht ist in der föderativenBundesrepublik Ländersache! Daher sind die örtlichen Behörden zuständig.
Mehr dazu lesen Sie in unserem folgenden Blogbeitrag: https://www.landverpachten.de/post/freiflaechen-pv-checkliste-kommunen-solarpark
7. Was passiert nach dem Ende der Pachtzeitbeziehungsweise der Nutzungsdauer des Solarparks?
Haben Sie in Ihrem Landpachtvertrageine Vertragslaufzeit festgelegt, endet der Vertrag mit Ablauf derselben. EinerKündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Anders verhält es sich, wenn dieParteien vereinbart haben, dass das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird, wennnicht eine der Parteien nach Zeitablauf kündigt. Beilangen Vertragslaufzeiten, wie sie in der Landwirtschaft üblich sind, kommt esvor, dass die Vertragsparteien den Vertrag nach dessen Ablauf einfachfortsetzen. Häufig gehen die Parteien davon aus, dass sie sich wegen der„abgelaufenen“ Vertragslaufzeit vom Vertrag recht schnell lösen können. Das istein Trugschluss: Denn der Gesetzgeber nimmt an, dass das Pachtverhältnis aufunbestimmte Zeit verlängert wird, wenn die Pächterin oder der Pächter diePachtsache nach Ablauf der festgeschriebenen Pachtzeit weiter nutzt und dieVerpächterin oder der Verpächter die Zahlung der Pacht annimmt. Der auf dieseWeise entstandene Vertrag ist unter Einhaltung der Frist des § 594 a desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kündbar. Demnach ist eine Kündigung spätestensam dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahreszu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt somit fast zwei Jahre.
Nach Vertragsende wird der Solarpark wie im Pachtvertrag vereinbart abgebaut.Im Vertrag wird festgelegt, dass der Betreiber für die Rückführung der Flächein den ursprünglichen Zustand sorgt.
Lesen Sie dazu auch unsere Blogbeiträge:
· Landpachtverträge: Diese Punkte sollten Sie wissen & beachten
· Freiflächenanlagen : Wissenswertes zu Rückbau und Recycling
8. Welche Risiken bestehen für den Bau und Betriebeines Solarparks und wie lassen sich diese minimieren?
Risiken wie ungünstige Wettereinflüsse, technische Defekte oderregulatorische Änderungen können den Betrieb des Solarparks beeinträchtigen undsomit ertragsmindernd wirken. Diese Risiken lassen sich mit entsprechendenWartungsverträge, Versicherungen und Risikomanagement jedoch minimieren.
9. Wer haftet für Schäden oder Risiken währenddes Betriebs des Solarparks?
Die Betreiberin oder der Betreiber des Solarparks trägt die Verantwortungfür Risiken und Schäden während der Laufzeit der großen Freiflächen-PV-Anlage. Sieoder er muss entsprechende Versicherungen für Haftung, Schäden und Risiken wieSturmschäden abschließen und die Kosten dafür zahlen.
10. Muss ich als Verpächterin oder Verpächter dieverpachtete Fläche nach dem Solarparkbau pflegen und instandhalten?
Nein. In der Regel übernimmt die Betreiberin oder der Betreiber desSolarparks die Pflege und Instandhaltung der Fläche. Dies wird vertraglichfestgelegt.
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
11. Kann ich die Fläche nach dem Bau desSolarparks parallel weiter nutzen?
Ja. Handelt es sich um eine Agri-PV-Anlage, können Sie in denPachtvertrag aufnehmen, dass Sie als flächenbesitzende Landwirtin oderflächenbesitzender Landwirt die verpachtete Fläche auch weiterhinlandwirtschaftlich bewirtschaften. Sie ziehen dann einen weiteren Nutzen ausder Fläche.
12. Wie beeinflusst der Solarparkbau den Wertmeines Grundstücks?
Das langfristige Verpachten kann den Grundstückswert stabil halten odersogar steigern, da die Fläche dank des Solarparks zu einer sicheren Einnahmequellewird.
13. Welche Umweltaspekte – Schutz von Flora und Fauna – müssen beim Solarpark bauen beachtet werden?
Bei der Planung eines Solarparks sind Umweltauflagen zu berücksichtigen, zumBeispiel der Schutz von Biotopen oder die Vermeidung von Beeinträchtigungen fürTiere. Ein Umweltgutachten ist oft erforderlich.
14. Welche Voraussetzungen sollte die Fläche fürs Solarparkbauenerfüllen?
Eine Fläche sollte mindestens 10 Hektar groß sein, gut erschlossen undmöglichst flach. Wichtig sind auch die Nähe zum Stromnetz und dieEinstrahlungswerte.
15. Wiehoch sind die Solarpark-Baukosten für den Bau und was kosten Betrieb und Instandhaltungjährlich?
Die Baukosten für einen Solarpark liegen bei 600.000 bis 1.000.000 Europro Megawatt (MW) installierter PV-Leistung. Wozu angemerkt werden muss, dassdie Kosten für Solarmodule seit Jahren fallen, während zugleich ihreLeistungsfähigkeit steigt. Das heißt, dass Sie auch mit langfristig sinkendenKosten pro MW Solarpark rechnen können. Die laufenden Kosten für die Wartungund Versicherung eines Solarparks betragen ungefähr 10 bis 15 Prozent derjährlichen Solarpark-Einnahmen.
16. Ist der bürokratische Aufwand fürs Genehmigen vom Solarpark bauen hoch?
Wer einen Solarpark auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche bauen undbetreiben möchte, braucht eine Baugenehmigung. Zudem muss dasSolarpark-Vorhaben mit dem Flächennutzungsplan vereinbar sein. Auch ein Netzanschlussvertrag ist notwendig. Zudem sindUmweltprüfungen und Genehmigungen der Energiebehörde erforderlich.
17. Wird der Solarparkbau gefördert – und mitwelchen Förderungen kann ich rechnen?
Solarparks, die innerhalb der sogenannten Förderkulisse gebaut werden,werden staatlich gefördert: über die Einspeisevergütung. Diese Vergütung desins öffentliche Netz eingespeisten Solarstroms erfolgt über dasErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie sinkt nach gesetzlich festgelegtem Planvon Jahr zu Jahr. Der genaue Vergütungssatz (Höhe der Vergütung) hängt also vonder Größe des Solarparks und dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme ab.
18. Wie lange dauert der Prozess von der Planungüber den Bau bis zur Inbetriebnahme eines Solarparks?
Die Planung eines Solarparks kann 1 bis 3 Jahre dauern. Die Planungsdauerist abhängig von den Genehmigungsverfahren und der Netzanschlusskapazität. DerBau selbst dauert meist nur wenige Monate.
Lesen Sie mehr zu den Schritten von der Idee bis zum Betreiben einesSolarparks in diesem Blogbeitrag: PV-Freiflächen: Planung bis Betrieb auf Pachtfläche.
19. Wiegestalte ich einen langfristigen Solarpachtvertrag mit der Flächenbesitzerinoder mit dem Flächenbesitzer?
Ein Pachtvertrag für eine Solarparkfläche sollte 20 bis 30 Jahre Laufzeithaben und unbedingt Regelungen zum Pachtzins, zur Pflege, zum Rückbau und zur Haftungenthalten. Eine juristische Beratung zum Aufsetzen eines hieb- und stichfestenPachtvertrags ist ratsam.
Lesen Sie auch unsere folgenden Blogbeiträge zum Thema „Pachtvertrag fürSolarparkflächen richtig aufsetzen“:
· Land verpachten für Solarpark: Was steht im Pachtvertrag?
· Pachtvertrag Landwirtschaft: So setzen Sie ihn 2024 richtig auf!
20. Gibt es Einschränkungen bei der oder Auflagen fürdie Nutzung von Ackerland für Solar?
Ja, die gibt es. Es darf nicht jede Ackerfläche als Standort für einegroße Photovoltaik genutzt werden. Der Standort muss im Bebauungsplan fürerneuerbare Energien vorgesehen sein, und gewisse Naturschutzauflagen sind zubeachten.
21. Rechnet es sich, einen Solarpark zu bauen?
Die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks hängt vom Ertrag ab, den ererzielt. Der Ertrag von Photovoltaik-Anlagen wiederum ist abhängig von der Solarparkgröße,den Einstrahlungswerten und den Vergütungen ab. Üblicherweise wird nach 10-15Jahren eine Amortisation erreicht.
Infolge der niedrigen Modul- und hohenStrompreise können sich inzwischen PV-FFA auch ohne EEG-Förderung rechnen:sogenannt PPA-Anlagen. PPA steht für den Ausdruck „Power Purchase Agreement“und bedeutet, dass die Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber ihren Stromdirekt an StromversorgerInnen, DirektvermarkterInnen oder an Unternehmen verkaufen.
22. Wie sicher ist es, dass der Solarstrom nachdem Solarparkbau abgenommen wird und welche Verträge sind dazu abzuschließen?
Die Netzbetreiberin oder der Netzbetreiber ist nach dem EEG verpflichtet,den vom Solarpark gelieferten Solarstrom abzunehmen. Ein Netzanschlussvertrag istVoraussetzung für die Genehmigung des Bauvorhabens. Darin werden dietechnischen und finanziellen Aspekte der Stromabnahme geregelt.
Sowohl für staatlich geförderte Solarparks (EEG-Solarparks) als auch fürnicht geförderte Solarparks gilt, dass die erzeugten Strommengen nichtunbegrenzt im Strommarkt gewinnbringend integriert werden können. Somit sindder photovoltaischen Stromerzeugung auch bereits ökonomische Grenzen gesetzt,die dem Umweltbundesamt zufolgeeinem unbegrenzten Anstieg der Flächeninanspruchnahme entgegenstehen.
23. Wo dürfen Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden?
Die geförderten Flächenkategorien sindder aktuellen Fassung des EEG (novelliertes Gesetz vom Jahr 2023) zufolgediese:
· Flächen im Bereich von bestimmtenBebauungsplänen
· Flächen für die bestimmte Planfeststellungs-oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden (zum BeispielAbfallbeseitigungsanlagen),
· Flächen innerhalb eines 500 Meter-Streifensentlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen,
· Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligtenGebieten
Weiterhin ist laut dem UBA dieEEG-Förderung
· auf bestimmten Flächen möglich, die dem Bund oderder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehören und für die Entwicklung vonSolaranlagen vorgesehen sind,
· sowie auf künstlichen oder erheblichveränderten Gewässern im Sinne von § 3 Nummer 4 und 5 desWasserhaushaltsgesetzes (Floating-PV). Diese Anlagen dürfen maximal 15 Prozentder Wasserfläche mit Solarmodulen belegen und ein Uferabstand von 40 Metern isteinzuhalten.
Beim Bau von PPA-Solarparks sind Sienicht an die im EEG förderfähigen Flächen gebunden. Daher stehen Ihnengrundsätzlich alle Flächen zum Bau eines solchen Solarparks offen. Sie müssendafür jedoch genauso wie geförderte PV-FFA ein baurechtliches Genehmigungsverfahrendurchlaufen.
24. Kann man auf Ackerland Solaranlage bauen?
Ja. Wobei das Bestreben des deutschen Gesetzgebers dahingeht, dasshierzulande Solarparks auf Freiflächen Natur, Umwelt und Landwirtschaftmöglichst wenig beeinträchtigen und deshalb ökologisch wertvolle Flächen undertragreiche Äcker von der Bebauung ausgenommen werden sollten.
Grundsätzlich gilt, dass Freiflächen nur begrenzt verfügbar sind. Siesollten daher effektiv und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen, an siegestellten Ansprüche erfolgen, erklärt das UBA. In einem Forschungsprojekt imAuftrag des desselben wurden Kriterien für eine umweltverträglicheStandortsteuerung für den weiteren Ausbau der Solarenergie herausgearbeitet:Solarparks sollten demnach vorrangig
„außerhalbvon ökologisch hochwertigen oder geschützten Flächen und stattdessen aufversiegelten (zum Beispiel Parkplätze) oder vorbelasteten Flächen (zum BeispielAltlastenstandorte, Deponien, Halden, stillgelegte Tagebau- oderKonversionsflächen, Seitenflächen von Autobahnen) ohne besondere ökologischeFunktion errichtet werden. Zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion solltenauch Ackerflächen mit hoher Bodengüte in der Regel nicht mit PV-FFAüberständert und die Installation von Agri-PV vorangetrieben werden“.
25. Was brauche ich, um ein Grundstück fürPhotovoltaik zu pachten und dort einen Solarpark zu bauen?
Um ein Grundstück für Photovoltaik zu pachtenbeziehungsweise zu verpachten, benötigen Sie:
· eine geeignete Fläche: DieFläche sollte eine Mindestgröße von etwa 10 ha haben, möglichst eben sein undin einer Region mit guter Sonneneinstrahlung liegen. Sie sollte zudem nahe amStromnetz sein, um den Netzanschluss zu erleichtern.
· einen Flächennutzungsplan: DieFläche muss im Flächennutzungsplan der Gemeinde als geeignet für die Nutzung alsStandort für Photovoltaik ausgewiesen sein. Andernfalls ist eine sogenannteUmwidmung erforderlich.
· einen Solar-Pachtvertrag: Ein langfristiger Pachtvertrag (20 bis 30Jahre) muss zwischen Pächterin und Pächter sowie Grundstückseigentümerin undGrundstückeigentümer ausgehandelt werden. Der Pachtvertrag für Solarparksregelt den Pachtzins, die Vertragslaufzeit, die Pflichten beider Parteien undden Rückbau nach Vertragsende.
· verschiedene Genehmigungen,darunter eine Baugenehmigung: Für den Bau eines Solarparks brauchen Siediverse Genehmigungen, zum Beispiel eine Baugenehmigung, gegebenenfalls Umweltgutachtenund einen Netzanschlussvertrag.
· eine ausreichende Netzanschlusskapazität:Es muss gewährleistet sein, dass das Stromnetz in der Nähe ausreichendKapazität für die Einspeisung des mit dem Solarpark erzeugten Stroms hat.
· eine passende Finanzierung:Die Finanzierung für den Bau und Betrieb des Solarparks muss gesichert sein, dadie Kosten fürs Solarpark bauen hoch sind.